Die Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Lotto 6aus49 müssen Sie je Tippauftrag sechs Zahlen aus dem Zahlenfeld von 1 bis 49 auswählen. Die für den Tipp maßgebliche Superzahl ergibt sich in der Regel aus der Endziffer des Spielauftrags. Bei Systemanteilen wird die Superzahl hingegen vom Zufallsgenerator bestimmt und gilt ausschließlich für den jeweiligen Tippauftrag, während die Spielauftragsnummer nur für Zusatzlotterien relevant bleibt.

Lotto am Kiosk:

Maßgeblich für Ihren Gewinnanspruch ist der Spielquittung. Sollte bei der Quittungsprüfung ein Lesefehler der Kreuze auftreten, kann dieser bei sofortiger Kontrolle durch Stornierung und Neueinlesen des Spielscheines korrigiert werden. Der Gewinnanspruch setzt die Vorlage der Spielquittung voraus, sofern Sie bei der Abgabe des Lottozettels in der Annahmestelle keine Kundenkarte vorgelegt haben. Eine Kundenkarte sichert den Gewinnanspruch auch bei Verlust der Quittung, da Gewinne automatisch auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen werden.

Lottoschein verloren – und jetzt?

Ob ein Finder Ihrer Spielquittung den Gewinn geltend machen kann, ist bundeslandspezifisch geregelt. In einigen Bundesländern ist zudem bei der Gewinnabholung die Vorlage der Kundenkarte erforderlich, wenn diese bei Abgabe des Spielauftrags genutzt wurde. Erfahre mehr über dieses Thema in unserem Ratgeber:

➤ Lottoschein verloren oder gefunden

Der Preis und die Gewinnermittlung

Ein Tippauftrag beim Lotto 6aus49 kostet bei Tipp24.de 1,20 Euro pro Spielfeld inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsgebühr. Die Gewinnquoten werden nach dem Totalisator-Prinzip berechnet, wobei der niedrigste Gewinnrang für zwei richtige Lottozahlen plus passende Superzahl mit 5 Euro festgelegt ist. Die Ziehungen finden mittwochs und samstags statt. Der Annahmeschluss variiert je nach Bundesland sowie nach Art der Teilnahme – ob online über LOTTO24.de oder Tipp24.de oder in einer stationären Annahmestelle.

➤ Lotto-Annahmestellen im Überblick

Das Mindestalter

Die Teilnahme am Lotto ist ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige dürfen weder eigenständig spielen noch als Boten Spielaufträge für andere Personen abgeben – auch nicht mit Vorlage der Kundenkarte eines Erwachsenen.

Online Lotto spielen

Die Online-Teilnahme am LOTTO 6aus49 ist nur bei der Landeslotteriegesellschaft des Bundeslandes möglich, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Nach der Registrierung können Sie Ihren Tippauftrag von jeder IP-Adresse aus, auch aus dem Ausland, abgeben. Die Bundeslandbindung gilt ausschließlich für das Online-Spiel. Die Abgabe von Spielaufträgen in Annahmestellen sowie die Ausstellung von Kundenkarten sind hingegen nicht an den Wohnort gebunden. So können auch Menschen aus grenznahen ausländischen Regionen am deutschen Zahlenlotto teilnehmen und auf Wunsch eine Kundenkarte erhalten.