Die Teilnahmebedingungen

Der zentrale Punkt der Teilnahmebedingungen am Lotto lautet, dass der Spielteilnehmer je Reihe sechs Zahlen aus dem Zahlenfeld 1 bis 49 vorherzusagen hat. Die jeweils gespielte Superzahl bestimmt sich grundsätzlich anhand der Spielschein-Endziffer. Abweichend bestimmt bei Systemanteilen der Zufallsgenerator zusätzlich zu den Lottozahlen die für den Tipp maßgebliche Superzahl, sodass die Spielscheinnummer in diesem Sonderfall ausschließlich für die Zusatzlotterien gilt.

Maßgeblich für den Gewinnanspruch ist die Spielquittung. In seltenen Fällen mögliche Fehllesungen der Kreuze lassen sich bei sofortiger Prüfung der Quittung mittels Stornierung und Neueinlesen des Scheins korrigieren. Der Gewinnanspruch setzt die Vorlage der Spielquittung voraus, sofern der Lottospieler bei der Scheinabgabe in der Annahmestelle keine Kundenkarte vorgelegt hat. Eine solche gewährleistet den Gewinnanspruch bei einem Verlust der Quittung, da die Gesellschaft nicht angeforderte Gewinne automatisch auf das hinterlegte Bankkonto überweist.

Ob ein zufälliger Finder der Spielquittung sie einlösen kann, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Lediglich in einigen Ländern führt die Nutzung der Lottokarte bei der Scheinabgabe dazu, dass diese auch beim Gewinnabholen vorgezeigt werden muss.

Der Preis und die Gewinnermittlung

Ein Spielfeld beim Lotto kostet 1 Euro. Mit Ausnahme des letzten Gewinnrangs, der für zwei richtige Lottozahlen zuzüglich der passenden Superzahl mit 5 Euro festgelegt ist, erfolgt die Berechnung der Gewinnquoten im Totalisator-Verfahren. Die Lottoziehungen finden mittwochs und samstags statt. Der Annahmeschluss variiert je nach Bundesland und bei einigen Gesellschaften zusätzlich zwischen dem Online-Spiel und der Spielteilnahme über die Annahmestelle.

Das Mindestalter

Das Mindestalter für die Lottospielteilnahme beträgt achtzehn Jahre. Minderjährige dürfen weder auf eigene Rechnung spielen noch als Bote einen Lottoschein für einen Erwachsenen abgeben. Das gilt selbst dann, wenn sie durch die Vorlage der Kundenkarte des Auftraggebers glaubhaft machen, dass sie den Spielschein lediglich auf Anweisung und auf Kosten einer spielberechtigten Person abgeben.

Online Lotto spielen

Jeder Mitspieler kann sich ausschließlich bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes, in dem er wohnt, für die Online-Teilnahme am Zahlenlotto registrieren. Nach der Registrierung kann er den Spielschein von jeder beliebigen IP-Adresse und somit auch während des Auslandsurlaubs einreichen. Die Bundesland-Beschränkung gilt ausschließlich für das Online-Lotto, während sowohl die Scheinabgabe in der Annahmestelle als auch das Ausstellen einer Kundenkarte nicht an den Wohnort gebunden ist. Somit können auch die Einwohner grenznaher ausländischer Gebiete am deutschen Zahlenlotto teilnehmen und erhalten auf Wunsch ebenfalls eine Lottokarte.