Die Anzahl der Kreuze auf dem Euromillions-Spielschein

Der Teilnehmer kennzeichnet je Spielfeld 5 Hauptzahlen sowie 2 Sternzahlen. Bei der nicht in allen beteiligten Ländern möglichen Abgabe eines Systemscheins müssen die Anzahl der Kreuzchen und die zusätzlich anzukreuzende Systembezeichnung übereinstimmen. Fehler wie zu viele oder zu wenige Markierungen beziehungsweise eine nicht zum gewählten System passende Anzahl an Kennzeichnungen bei Systemscheinen werden beim Versuch der Spielscheinabgabe sowohl online als auch in der Annahmestelle erkannt und müssen korrigiert werden.

Teilnahme: Online und im Lottokiosk

Spieleinsatz: 3,00 Euro

Ziehung: jeden Dienstag und Freitag 21 Uhr in Paris (Frankreich)

Wer darf an den Euromillions teilnehmen?

Die Online-Teilnahme ist nur mit einem Wohnsitz in einem Teilnehmerland statthaft. Es ist jedoch möglich, einen Spielschein am Urlaubsort oder bei einem grenznahen Wohnsitz in einer Annahmestelle des Nachbarlandes abzugeben. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Lotterie Euromillions beläuft sich gewöhnlich auf achtzehn Jahre. In Großbritannien ist die Abgabe eines Lotteriescheines bereits ab einem Alter von sechzehn Jahren gestattet. Wer unerlaubt einen Euromillions-Spielschein einreicht, hat im Gewinnfall kein Anrecht auf die Gewinnauszahlung, sondern bekommt lediglich den Einsatz zurückerstattet. Es besteht in Deutschland die Möglichkeit, über private Lotterieanbieter eine Wette auf den Ausgang der Euromillions-Ziehung zu platzieren. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine tatsächliche Lotterieteilnahme, sondern um ein vom Anbieter auf eigene Rechnung durchgeführtes Wettspiel, auch wenn üblicherweise die Originalquoten zur Auszahlung kommen.

Wesentliche Regeländerungen bei den Euromillions

Die letzte Änderung der Spielregeln fand zum 24. September 2016 statt. Dabei wurde eine zwölfte Sternzahl eingeführt, des Weiteren veränderte sich der Spieleinsatz. Dieser ist seitdem nicht mehr in jedem Teilnehmerland exakt gleich hoch, sondern beträgt je nach Umfang der anfallenden Abgaben 2,20 Euro wie in der Schweiz und in Österreich bis 2,50 Euro wie in Spanien und Portugal. Zuletzt wurde die Anzahl der Sternzahlen zur Ziehung vom 10. Mai 2011 von zuvor neun auf elf erhöht. Ebenfalls im Mai 2011 fand die Einführung der zweiten wöchentlichen Ziehung statt.