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Gericht entscheidet : Wettbüros müssen vorerst nicht schließen

am 18.09.2006, 14:07:07 Uhr

Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor (Az.: 6 L 654/06.MZ). Damit gab das Gericht Anträgen von Annahmestellen-Betreibern statt.

Zur Begründung hieß es, Rheinland-Pfalz sei in Sachen Wetten ein bundesweiter Sonderfall, weil es dort kein staatliches, sondern ein privates Wettmonopol gebe. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März zum staatlichen Wettmonopol in Bayern könne deshalb nicht auf die rheinland-pfälzische Rechtslage übertragen werden. In dem Bundesland an Rhein und Mosel gebe es ein Monopol zu Gunsten der privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die staatlich konzessioniert ist.

Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Monopol auf Sportwetten am 28. März für zulässig erklärt, zugleich jedoch festgestellt, es müsse an stärkere Vorgaben zur Bekämpfung der Spielsucht geknüpft werden. Nach dem Urteil waren viele Bundesländer rigoroser gegen private Wettbüros vorgegangen und hatten Vermittlung und Bewerbung illegaler Sportwetten verboten. Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, den Sportwettenmarkt neu zu regeln.
Ob die Verfügungen der Kommunen Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim zum Betriebsverbot der Annahmestellen rechtmäßig seien, könne endgültig erst in einem Klageverfahren geklärt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Bis dahin dürften die Verfügungen nicht umgesetzt werden.

Die Städte hatten per Verfügung in mehreren Fällen das Betreiben von Annahmestellen für ausländische Sportwettenanbieter untersagt. Die für Sportwettenanbieter in Malta und Österreich tätigen Betreiber der Annahmestellen hatten darauf hin beim Verwaltungsgericht beantragt, den sofortigen Vollzug der Verfügungen auszusetzen.