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FDP will Änderungen am Glücksspiel-Staatsvertrag

am 20.03.2007, 03:30:29 Uhr

An der vorliegenden Fassung hegt die FDP verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Schleswig-Holstein lehnt aus denselben Gründen als einziges Bundesland den Staatsvertrag ab, das private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend ausschließt. Der Staatsvertrag soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die FDP bezieht sich bei ihrer Haltung auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Anfang März zu einer Regelung in Italien. Danach verstößt es gegen EU-Recht, wenn Kapitalgesellschaften von der Vergabe von Konzessionen ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es in Deutschland solche Verfahren nicht. Nach Darstellung der Lotterie Treuhandgesellschaft Hessen hatte der EuGH zudem schon früher geurteilt, dass staatliche Monopole möglich sind, wenn sie dem Schutz der Spieler und der Spielsucht vorbeugen.