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Lottogeld in Hessen auch für Spielsüchtige nutzen

am 15.12.2006, 12:49:47 Uhr

Damit könnte auch die Erforschung der Spielsucht und die Vorbeugung unterstützt werden, sagte der HLS-Vorsitzende Karl-Heinz Schön. In dem Staatsvertrag über Glücksspiele, der am Mittwoch von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligt worden war, sieht Schön eine "gute Voraussetzung, das Staatsmonopol zu erhalten". Vorerst ist es nach dem Staatsvertrag nur bis Ende 2001 gesichert.

Schön befürwortete, dass Glücksspiele staatlich lizenzierten Anbietern vorbehalten blieben. Dadurch seien sie streng eingeschränkt und kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht habe aber gefordert, dass alles getan werden müsse, um einer Spielsucht vorzubeugen. Zudem sollten Hilfen für die Betroffenen bereitgestellt werden. Deshalb müsse Geld aus dem Glücksspiel auch an Hilfsangebote für Spielsüchtige gehen.

Die Abgaben aus den Spielen könnten in einen Fonds eingebracht werden. Über die Vergabe sollte nach Vorstellung der HSL eine Kommission aus Vertretern des Landes, der Suchthilfe und von Forschungseinrichtungen entscheiden. Bisher geht der staatliche Gewinn aus Glücksspielen wie Lotterien, Wetten oder Spielbanken an Einrichtungen wie die Freie Wohlfahrtspflege und den Landessportbund. Eine Festlegung des Verwendungszwecks auf Hilfe für Spielsüchtige aber fehle. Dies müsse das Land Hessen festlegen. Der HSL fordert zudem ein Verbot jeglicher Werbung für Glücksspiele.
Die HSL ist ein Zusammenschluss der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die in der Suchthilfe tätig sind, und von Selbsthilfegruppen.