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Mehrheit der Länder für Staatliches Glücksspielmonopol

am 13.12.2006, 18:55:04 Uhr

Der am Mittwoch gebilligte Staatsvertrag sieht auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet sowie weniger öffentliche Glücksspiel-Werbung vor. Lottowerbung im Fernsehen und per Telefon soll ganz verboten werden. Den überwiegend privaten Anbietern soll aber eine Übergangsfrist eingeräumt werden.

Lotto Rheinland-Pfalz begrüßte die Entscheidung. Der Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Hans-Peter Schössler, sagte: "Mit dem Glücksspielstaatsvertrag schafft die Politik die rechtliche Grundlage für die Fortführung des bewährten staatlichen Angebots." Schleswig-Holstein ist gegen den Staatsvertrag, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen. Kiel will den Vertrag vorerst nicht unterzeichnen. Auch in anderen Landesregierungen gab es europa- und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen ein Wett-Monopol. Schössler meinte hingegen, der Staatsvertrag befinde sich im Einklang mit dem europäischen Recht.

Einen neuen Lotto-Staatsvertrag hatte das Bundesverfassungsgericht im März gefordert. Nach dem Urteil, das sich zunächst nur auf Sportwetten bezog, darf das Monopol nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht der Bevölkerung stärker bekämpft. Der neue Glücksspielvertrag soll im nächsten Jahr zeitnah im Umlaufverfahren unterzeichnet werden und Anfang 2008 in Kraft treten. Er muss auch der EU-Kommission sowie den Landtagen vorgelegt werden. 2007 steht zudem ein Wetturteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an, das private Anbieter stärken könnte. Für die Länder geht es um viel Geld, da staatliche Gesellschaften mehrere Lotto-Milliarden abführen.