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Rechtsstreit zwischen Lottogesellschaften und Bundeskartellamt

am 29.08.2006, 16:27:37 Uhr

Eine Gerichtssprecherin sagte, beim Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts sei am Dienstag eine Beschwerde der Lottogesellschaften eingegangen. Ein Termin für den Rechtsstreit (Az.: IV-Kart 15/06 (V)) stehe noch nicht fest.

Das Bundeskartellamt hatte am Montag bekannt gegeben, dass es trotz des staatlichen Monopols beim Lotto für mehr Konkurrenz sorgen will. Das Kartellamt hatte den 16 Länder-Gesellschaften verboten, den Markt regional in den Ländergrenzen unter sich aufzuteilen. Die Wettbewerbshüter erteilten außerdem privaten Unternehmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten.

Der Deutsche Lotto-und Totoblock (DLTB) hatte die Beschlüsse als "absurd" kritisiert. Im Gegensatz zu den Kartellwächtern verlange das Bundesverfassungsgericht, den Wettbewerb zu beschränken, um die Spielsucht nicht anzustacheln.

Für die Bundesländer sind die Lotto-Erträge eine wichtige Geldquelle. Allein Lotto spielt rund 5 bis 6 Milliarden Euro jährlich in die Länderkassen. Bisher haben die Verbraucher kaum die Möglichkeit, die günstigste Lottogesellschaft zu wählen. Sie sind weitgehend durch ihren Wohnsitz an die mit dem jeweiligen Bundesland verknüpfte Gesellschaft gebunden.