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Toto-Lotto-Niedersachsen muss Internetspielbetrieb stoppen

am 24.11.2006, 17:11:25 Uhr

Die entsprechende Verfügung sei am Freitag abgeschickt worden, sagte ein Sprecher. Die niedersächsische Lottogesellschaft ist neben der nordrhein-westfälischen derzeit der einzige Anbieter in Deutschland, der noch eine Abgabe von Lottoscheinen per Internet ermöglicht. Sie hatte sich mit einer Ausdehnung ihres Angebotes auf Teilnehmer in ganz Deutschland einer millionenschweren Strafandrohung durch das Bundeskartellamt gefügt.

Nach Auffassung des Landes ist diese Öffnung des Angebotes jedoch rechtswidrig, da die Gesellschaft lediglich über eine Glücksspielkonzession für Niedersachsen verfüge. Die anderen Gesellschaften waren einer gemeinsamen Weisung aller Länder gefolgt, die Tipp-Abgabe per Internet nach der Kartellamtsdrohung einzustellen. Die Lottogesellschaft war für eine Stellungnahme am Freitag nicht mehr zu erreichen. Auf ihrer Internet-Seite kündigte sie jedoch an, ihr Spielangebot nicht weiter über Niedersachsen hinaus auszudehnen. Ein Sprecher des Ministeriums machte allerdings deutlich, dass die Verfügung auch für Spieler aus Niedersachsen gelte.

Mit der Anweisung setze das Land das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März um, "das staatliche Glücksspielangebot bis zur Schaffung eines neuen Glücksspielrechts nicht zu erweitern", teilte das Ministerium mit. "Das vom Bundeskartellamt eingeforderte bundesweite Internetangebot stellt eine solche unzulässige Erweiterung dar." Es widerspreche der vom BVerfG geforderten Suchtprävention und -bekämpfung. Laut Urteil bleibt das staatliche Wettmonopol grundsätzlich zulässig, ist aber an strenge Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht geknüpft.

Das Gericht hatte den Ländern oder dem Bund aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung zu erlassen. Im Oktober hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf Eckpunkte eines neuen Lotterie-Staatsvertrages geeinigt, der das staatliche Monopol für Glücksspiele erhalten soll. Darüber wollen die Regierungschefs im Dezember beraten.

Um einer vom Kartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, hatten sich die Vertreter der Länder vor zwei Wochen mit Mehrheit darauf verständigt, den Online-Tipp bis auf weiteres ganz aus dem Internetangebot zu streichen und ihre Gesellschaften entsprechend angewiesen. Sie wollten mit dem Stopp auch verhindern, dass die Gesellschaften ihr Angebot auch über die Ländergrenzen hätten öffnen müssen. Das Kartellamt will insgesamt im Rahmen des staatlichen Wettmonopols für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung der 16-Länder-Gesellschaften in den jeweiligen Ländergrenzen aufheben.