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Lottostreit: Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner Position

am 22.11.2006, 14:01:28 Uhr

Die Landesregierung hatte Lotto Rheinland-Pfalz am 6. November das Internet-Spielangebot untersagt. Das Kartellamt dagegen hat den Lottogesellschaften nun verboten, Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende des Internet-Lottos umzusetzen und statt dessen eine "Öffnung" des Angebots über die Landesgrenzen hinweg verlangt.

Die Abmahnung des Bonner Amtes stehe im Gegensatz zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März, sagte der Sprecher des Ministeriums. In dem Urteil war die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols im Kern bestätigt worden. Die Gesellschaften haben bis Ende des Monats Zeit zu reagieren. Anschließend werde es es vom Bundeskartellamt möglicherweise eine Verfügung geben, gegen die die Gesellschaften dann Rechtsmittel einlegen könnten, sagte der Sprecher. "Es kann nicht sein, dass das Amt eine Grundsatzentscheidung des höchsten Gerichtes Deutschlands konterkariert", sagte der Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz, Hans-Peter Schössler in Koblenz. Er forderte die Landesregierung auf, "deutliche Worte" zu sprechen. "In der unglaublich komplizierten Gemengelage müssen nun die Länder Statur zeigen", sagte er. Seiner Ansicht nach sollte das Kartellamt "in seine Schranke verwiesen werden". Lotto Rheinland- Pfalz werde sich an die Weisungen der Landesregierung halten.

"Wir (Lottogesellschaften) sind in der Falle", sagte Schössler. Die 16 Konzessionen gälten nur für die jeweiligen Bundesländer. Das Bundeskartellamt hat die Lottogesellschaften dagegen angewiesen, die Internet-Tippscheine über die Landesgrenzen hinaus freizugeben. "Täten wir das, was das Bundeskartellamt von uns verlangt, würden wir unsere Konzession entzogen bekommen", sagte er. Das Problem sei "nicht auflösbar".