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Bayern kritisiert Kartellamtsbeschluss

am 22.11.2006, 12:16:52 Uhr

Der Minister erklärte: Mit der Ankündigung, die Lotteriegesellschaften der Länder zur Öffnung des Internetangebotes zu zwingen, überschreite das Bundeskartellamt «endgültig seine Kompetenzen». Gegebenenfalls werde man gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Am Vortag hatten die Wettbewerbshüter den von den Ländern verfügten Stopp von Internet-Tippscheinen untersagt. In einer Abmahnung verbot das Kartellamt den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen. Damit eskaliert der Konflikt zwischen Wettbewerbshütern und Landesregierungen: Die erste Lottogesellschaft kündigte bereits an, sie werde ihr Onlineangebot nicht für das gesamte Bundesgebiet öffnen.

"Jetzt überspannt das Bundeskartellamt endgültig den Bogen", erklärte dazu Faltlhauser. Die Länder wollten das Glücksspiel konsequent am Spielerschutz und der Spielsuchtbekämpfung ausrichten, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert habe. "Wenn das Bundeskartellamt jetzt mehr Wettbewerb beim Glücksspiel fordert, geht das genau in die entgegengesetzte Richtung", sagte Faltlhauser. Es bleibe zu wünschen, dass die Behörde ihre Rechtsauffassung im nun bevorstehenden Anhörungsverfahren noch einmal überdenke. "Wenn nicht, werden wir dafür sorgen, dass die Sache vor Gericht geklärt wird." Faltlhauser warf den Kartellwächtern auch vor, das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichtes "weitgehend" zu ignorieren. Daher sei er zuversichtlich, dass ihre Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werde.