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Lotto Sachsen-Anhalt reagiert gelassen auf Abmahnung

am 22.11.2006, 08:16:56 Uhr

Der "Mitteldeutschen Zeitung" sagte Angenendt, dass die Abmahnung ihn "relativ kalt" lasse. Es sei eine Unternehmensentscheidung und nicht die der Landesregierung gewesen, den Online-Tipp-Service einzustellen.

Lotto Sachsen-Anhalt unterliege dem Lotterierecht und dem Ordnungsrecht, die den Spielbetrieb auf das Bundesland beschränken, so Angenendt weiter. Für die vom Kartellamt geforderte bundesweite Öffnung läge keine Genehmigung vor.

Das Bundeskartellamt hatte am Dienstag im Kampf um die Öffnung des Lottomarkts den von den Ländern verfügten Stopp von Internet- Tippscheinen untersagt. In einer Abmahnung hatte das Kartellamt den Lottogesellschaften verboten, entsprechende Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen.