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Lottogesellschaft Berlin stoppt Internet-Spielangebot

am 07.11.2006, 13:20:01 Uhr

Die Lottogesellschaft folgte damit einer Absprache aller Landesregierungen, die eine vom Bundeskartellamt angedrohte Millionenstrafe vermeiden wollen. Bereits erfasste Spielaufträge würden noch ausgeführt, teilte DKLB-Sprecher Thomas Dumke am Dienstag mit. Das Bundeskartellamt hatte Ende vergangener Woche mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Tippscheine nicht bis Dienstag 24.00 Uhr über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben.

Mit einer Freigabe des Internetlottos wären die Länder zwar der Forderung des Bundeskartellamts zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes nachgekommen. Zugleich hätten sie aber gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt. Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen März, hieß es im Lottoblock.

Die DKLB, die ihre Website gerade erst auf vielfachen Kundenwunsch grundlegend überarbeitet hatte, bedauerte die Entwicklung. Alle vor der Schließung des Internet-Angebotes abgegebenen Online-Tipps behielten jedoch ihre Gültigkeit und nähmen an den vereinbarten Ziehungen teil, erklärte Dumke. "Gewinne in diesem Zeitraum werden den Kunden natürlich gutgeschrieben." Außerdem hätten die registrierten Internet-Spielteilnehmer die Möglichkeit, ihr Guthaben auf ihr Bankkonto zu überweisen. Noch nicht eingelöste PrepaidCards könnten zurückgegeben werden. Dauer-Spielaufträge würden mit sofortiger Wirkung beendet.

Grundlage für das Ultimatum des Bundeskartellamtes war ein Beschluss der Bonner Wettbewerbshüter von Ende August. Gegen dessen sofortigen Vollzug hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock erfolglos vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Zur grundsätzlichen Entscheidung hatte der Lotto- und Totoblock daraufhin den Bundesgerichtshof (BGH) angerufen, eine Entscheidung in Karlsruhe steht aus.