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Reaktion von Lotto MV auf Forderung des Bundeskartellamts nicht entschieden

am 03.11.2006, 17:01:35 Uhr

Noch sei nichts entschieden. Für den Fall einer Schließung sei aber sichergestellt, dass alle Verträge korrekt ausliefen, die Spieler würden davon informiert. Die letzte Entscheidung werde am Montag kommender Woche nach einer Beratung der deutschen Staatskanzleichefs fallen.

Bisher können Internetspieler nur bei der Gesellschaft tippen, in deren Bereich ihr Wohnort fällt. Eine solche Gebietsaufteilung sei insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet kartellwidrig und müsse abgestellt werden, hieß es vom Kartellamt. Das Amt drohte Zwangsgelder an, falls das System bis Dienstag nicht umgestellt ist.