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OLG bestätigt Kartellamtsentscheidung

am 23.10.2006, 20:30:35 Uhr

Einem Vertrieb von Lottoscheinen im Supermarkt steht nach Angaben des privaten Hamburger Lotto-Vermittlers Fluxx nun nichts mehr im Wege.

Mit der Gerichtsentscheidung bleibt eine Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug der Kartellamtsentscheidung ohne Wirkung.

Die Lottogesellschaften sind nach Angaben von Fluxx ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb des Unternehmens entgegenzunehmen. Fluxx betreibt nach eigenen Angaben derzeit bundesweit rund 150 Lotto-Stationen in Supermärkten und Tankstellen.

Das Bundeskartellamt hatte Ende August entschieden, dass die 16 Länder-Gesellschaften den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen dürften. Die Behörde erteilte außerdem privaten Unternehmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hatte die Beschlüsse als "absurd" kritisiert und umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.