Nachrichten

Lotto- und Totoblock wehrt sich gegen Kartellamtsbeschlüsse

am 28.08.2006, 15:28:56 Uhr

Man setzt sich nun dagegen zur Wehr und habe gegen die Verfügungen der Behörde umgehend Beschwerde beim Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf eingelegt, sagte Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Die einzelnen Gesellschaften sollten mit den Beschlüssen der Wettbewerbshüter zur gegenseitigen Konkurrenz gezwungen werden, was den Glücksspielmarkt in Deutschland anheizen werde. "Das Kartellamt missachtet mit diesen Entscheidungen nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung, sondern ignoriert auch den ordnungsrechtlichen Auftrag der Lotteriegesellschaften", erklärte Mentrup.

Das Bundeskartellamt will mit seinen Entscheidungen im Interesse der Millionen von Tipp-Kunden für mehr Konkurrenz beim Lotto sorgen. Die Kunden haben nach Auffassung der Wettbewerbshüter unter anderem bisher keine Möglichkeit, die billigste Lottogesellschaft zu wählen. Nach dem Willen des Bundeskartellamtes dürfen die 16 staatlichen Gesellschaften den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen. Die Wettbewerbshüter erteilten zudem privaten Unternehmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen.

Mentrup sieht in der Verfügung des Kartellamtes einen Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol, wonach Glücksspielanbieter in erster Linie das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen müssen. "Wir lassen uns vom Bundeskartellamt nicht zum Rechtsbruch auffordern", sagte Mentrup. Er äußerte zudem Zweifel daran, dass gewerbliche Anbieter günstigere Produkte anbieten werden.

Sollte sich die Behörde mit ihrer Auffassung durchsetzen, sei zu erwarten, dass bis zu 30.000 weitere Lotto-Verkaufsstellen eröffnet werden. Die rund 25.000 bestehenden Verkaufsstellen müssten dadurch mit Einbußen rechnen oder sogar um ihre Existenz fürchten, so Mentrup. Das Bundesverfassungsgericht verlange aber, dass die Zahl der Lotto-Verkaufsstellen beschränkt werden solle.

Der Lotto- und Totoblock wolle an seinem staatlichen Auftrag festhalten und seine "ordnungspolitische Verantwortung" wahrnehmen. Dieser bestehe darin, Spielsucht zu bekämpfen und die Spielleidenschaft zu kanalisieren, sagte Mentrup. Es könne nicht sein, dass "das Wettbewerbsrecht dazu führt, dass suchtgefährdete Spieler jetzt aggressiven Vertriebsmethoden wie lästiges Telefonmarketing und Postwurfsendungen der privaten Spielvermittler ausgeliefert werden".