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Ex-Lottomillionäre vom Pech verfolgt

am 13.03.2013, 09:06:51 Uhr

Vor gut 20 Jahren gewann das Paar aus Schleswig-Holstein vier Millionen Euro im Lotto. Die Millionen waren jedoch innerhalb weniger Jahre verprasst. Nun verloren die ehemaligen Lottomillionäre in einem Kündigungsrechtsstreit mit einem Ex-Angestellten.

Der Angestellte sollte als Manager für die Frau arbeiteten, die als Kinderbuchautorin tätig ist. Es wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen, demnach der Mann als Vertriebsmanager ohne Probezeit für zwei Jahre fest angestellt wurde. Obwohl der Arbeitsvertrag keine genaue Tätigkeitsbeschreibung enthielt, wurde ein Monatsgehalt von 20.000 Euro vereinbart. Im Fall einer vorzeitigen Auflösung sollte der Angestellte eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro kassieren.

Kurz nach Abschluss des Vertrages fochten die Eheleute den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an und kündigten ihn vorsorglich. Das Arbeitsgericht Neumünster entschied nun, dass sowohl die Anfechtung wie die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses unrechtmäßig sind. Es sei dabei auch unerheblich, dass der Mann Kontakte zu Verlagen und Showstars vorgespiegelt habe, die tatsächlich nicht existierten. Über die Zahlungsansprüche des Angestellten in Höhe von 355.000 Euro wird separat entschieden.