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Zwangsausschüttung droht

am 03.08.2012, 09:07:01 Uhr

Sollte der Jackpot am heutigen Freitag wieder nicht geknackt werden, könnte es eine Woche später zu einer Zwangsausschüttung kommen. Das Geld im Eurojackpot wird dann auf jeden Fall verteilt, wie Westlotto mitteilte. Gemäß den Teilnahmebedingungen der Lotterie ist der Eurojackpot in der 13. Ziehung auszuschütten. Das bedeutet, entweder knackt ein Tipper am 10. August den Eurojackpot oder die Summe in Gewinnklasse 1 wird auf die nächstniedrigere Gewinnklasse verteilt, in der es Gewinner gibt. Das wäre eine Premiere.

Beim Lotto 6aus49 gilt ebenfalls diese Regelung, musste aber bisher noch niemals angewendet werden.