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Gute Nachrichten für Tipp24

am 17.05.2012, 10:23:06 Uhr

Per Gerichtsentscheidung wurde das einstweilige Verbot gegen Tipp24 Deutschland, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln, aufgehoben.

Nachdem Ende des Jahres 2011 der Glücksspielstaatsvertrag auslief, sei ein Internetverbot für Glücksspielvermittlung nicht mehr anwendbar, entschied das Bremer Landgericht. Das Verbot sei unionsrechtswidrig und unanwendbar. Nach Richtlinien der EU hätte das Bremer Glücksspielgesetz bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, verstößt die Verlängerung des Internetverbots gegen Europarecht.

Bei Tipp24 geht man davon aus, dass sich die Aussage des Gerichts in Bremen auf ganz Deutschland erstreckt. Die Rechtslage ist, außer in Schleswig-Holstein, in allen Bundesländern identisch. "Das Gericht hat unsere Auffassung zur Unanwendbarkeit des Internetverbots bestätigt. Damit ist erneut gerichtlich festgestellt worden, dass Online-Lotto erlaubt ist.", so die Stellungnahme des Geschäftsführers von Tipp24 Deutschland.