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Online-Lotterievermittlung zugelassen

am 29.06.2011, 15:56:54 Uhr

Private Lottovermittler können jubeln: Lottospielen über Internet wurde legalisiert. Darüber hinaus können die Unternehmen auch für ihr Geschäft werben.

Das Verwaltungsgericht in Halle folgte mit seiner Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Vorausgegangen war, dass das Land Sachsen-Anhalt seine Berufung zurückgezogen hatte. Somit ist das Urteil des Gerichts nun rechtskräftig.

Die Richter stellten fest, dass eine Lottosucht faktisch nicht existiert und dementsprechend Beschränkungen für private Lottovermittler unverhältnismäßig sind. Rund 100 Fachkliniken waren zur Bedeutung von Lotto im Rahmen von Spielsucht befragt worden, mit dem Ergebnis, dass es keine Anhaltspunkte für eine nennenswerte Suchtgefahr bei Lotto gibt.

Unternehmen, wie Tipp24, stehen in den Startlöchern, um ihre Onlineangebote wieder aufzunehmen. "Tipp24 ist bestens für die baldige Rückkehr auf den deutschen Markt vorbereitet", erklärte der Vorstand.

Die richterliche Entscheidung muss der Gesetzgeber nun beim neuen Glücksspiel-Staatsvertrag berücksichtigen.