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Tippverbot für Hartz IV-Empfänger

am 10.03.2011, 08:11:42 Uhr

Eine einstweilige Verfügung des Kölner Landgerichts verbietet Westlotto, Spiel- und Wettscheine oder Rubbellose an Erwerbslose zu verkaufen. Das Lotto-Spiel zählt ebenso dazu.

Im Gerichtsbeschluss heißt es konkret, dass Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen nicht zu ermöglichen ist.

Bei Zuwiderhandlung droht das Gericht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Noch ist unklar, wie die Lottozentrale in Münster die Gerichtsentscheidung in die Praxis umsetzen will.