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Werbung für "L-Dorado" gestoppt

am 30.03.2010, 08:47:24 Uhr

Mit der Werbung für die Lotterie "L-Dorado" im Internet und mit Flyern in Annahmestellen verstößt die Lottogesellschaft mehrfach gegen den Glücksspielstaatsvertrag, befinden die Richter in Potsdam. Sie stellen in ihrem Urteil deutlich klar, dass allein schon die Werbung mit dem Namen "L-Dorado", angelehnt an das spanische "Eldorado", gegen die Festlegungen des Glücksspielstaatsvertrages verstößt. Es seien keinerlei informatorische oder aufklärende Elemente enthalten, im Gegenteil werde Reichtum suggeriert und so zum Glücksspiel ermuntert.

Gerichtlich beanstandet wird weiterhin, dass auf dem Werbeflyer entscheidende Hinweise fehlen: Verbot der Teilnahme Minderjähriger. Auf die Suchtgefahr und auf Hilfemöglichkeiten wird nicht ausreichend gestalterisch aufmerksam gemacht; "sie verschwinden nahezu im übrigen Text". Nicht zuletzt verstößt die Onlinewerbung für "L-Dorado" ebenfalls gegen den Glücksspielstaatsvertrag, da Internetwerbung für Glücksspiele generell verboten ist.