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Suchtpotenzial von Lotto überschätzt

am 19.03.2010, 09:33:43 Uhr

Zwei Tage lang befassten sich Experten speziell mit dem Thema Lotterien und Sportwetten und zogen eine Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag.

Das Ergebnis dürfte die Wenigsten überraschen: "Der Glücksspielstaatsvertrag geht davon aus, dass den in Deutschland traditionell angebotenen Lotterien ein ganz erhebliches Suchtgefährdungspotenzial innewohnt - dies ist aber nicht der Fall", kritisiert Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel. "Aus wissenschaftlicher Sicht kann nicht ernsthaft von Lotto-Sucht gesprochen werden", so Becker.

In Deutschland seien etwa 5 Millionen Bürger nikotinsüchtig und knapp 2 Millionen alkoholsüchtig. "Dagegen zeigen nur etwa 1000 Bürger ein pathologisches Konsumverhalten bei Lotterien. Doch auf der anderen Seite ist die staatliche Regulierung der Werbung bei den Lotterien sehr viel strenger, als bei Alkohol und Tabak", betont Becker. Der Glücksspielstaatsvertrag stelle eine Reihe von Anforderungen an die Lotterien, die aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands schlichtweg unvernünftig seien, so der Leiter der Glücksspiel-Forschungsstelle. Dazu zählt bspw. das Internetverbot für Glücksspiele, welches auch das Abgeben eines Lottoscheins über das Internet verbietet. "Dies ist ein weiteres Beispiel für eine Form der Überregulierung bei Lotterien, die aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachzuvollziehen ist," so Becker.

Alle Teilnehmer des Symposiums seien sich einig, dass in dem Glücksspielstaatsvertrag eine bessere Differenzierung der verschiedenen Formen des Glücksspiels angebracht wäre. "Konkret geht es nicht an, dass ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, genau denselben Restriktionen und Anforderungen unterliegen, wie die Glücksspielautomaten in Spielbanken und andere Casinospiele", erklärt Prof. Dr. Becker.