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Lottogesellschaft vor Gericht

am 28.02.2010, 16:56:58 Uhr

Die Münchner Richter verurteilten dieser Tage Lotto Bayern zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 125.000 Euro, da die Lottogesellschaft gegen das Jackpot-Werbeverbot gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Sollte das verhängte Ordnungsgeld nicht gezahlt werden, droht Bayerns Lotto-Chef Erwin Horak sogar eine 10-tägige Gefängnisstrafe.

Schon kurios im Hinblick darauf, dass gerade Erwin Horak einer der größten Fürsprecher des seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrages war, in dem u.a. umfangreiche Werbebeschränkungen verhängt wurden.

Geklagt hatte im übrigen die Wettbewerbszentrale, die dem Gericht mehr als hundert Verstöße vorlegen konnten. Lotto-Präsident Horak wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, man habe die Jackpot-Werbung in der Vergangenheit bereits stark eingeschränkt und inhaltlich überarbeitet. Lotto Bayern geht in Berufung.