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Urteil im Lottostreit

am 07.01.2010, 08:55:02 Uhr

Arbeitskollegen einer Tippgemeinschaft, die in wechselnder Zusammensetzung seit Jahren gemeinsam Lotto spielten, gewannen im Juli 2008 1,7 Millionen Euro. Danach fing der Streit an, mit der Kameradschaft war es vorbei. Zwei der Arbeitskollegen teilten sich den Gewinn, ein Dritter ging leer aus. Der Ausgeschlossene erstattete Strafanzeige, zog vor Gericht und verlor nun.

Das Gericht sah den Gewinnanspruch des ausgebooteten dritten Arbeitskollegen als nicht erwiesen an. Im Verfahren konnte der Kläger nicht eindeutig beweisen, dass er tatsächlich Mitglied der Tippgemeinschaft war und seinen Anteil von 21 Euro am späteren Gewinnschein bezahlt hat. "Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss das beweisen.", so die Richter aus Hildesheim.

Die Freude der zweiköpfigen Tippgemeinschaft über den Sieg dürfte dennoch nicht ungetrübt sein: Der größte Teil der Gewinnsumme ist noch immer durch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges gepfändet. Eine Entscheidung in diesem Strafverfahren ist noch nicht getroffen.