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Verbot v. Internetlotto bleibt bestehen

am 15.12.2009, 08:58:13 Uhr

Geklagt hatte die Tipp 24 AG gegen einen Bescheid des Innenministeriums, wonach dem Lotto-Anbieter die Vermittlung staatlicher Glücksspiele im Internet untersagt worden war. Die Richter wiesen die Klage ab, da gemäß geltendem Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele verboten seien.

Tipp 24 klagte auch gegen vom Ministerium verhängte Zwangsgelder von insgesamt 100.000 Euro, die sie wegen Verstößen gegen das Verbot zahlen sollte. Dieser Klage gab das Gericht statt. Das Innenministerium muss die Zwangsgelder zurückziehen.