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Kleiner Sieg für Online-Lotto

am 04.10.2009, 10:45:04 Uhr

Das OLG verpflichtete in einem aktuellen Urteil Lotto Rheinland-Pfalz Online-Lottoscheine anzunehmen. Dies betrifft vorerst Dauerspielaufträge für Lotto 6aus49, Spiel 77, Super 6 und Glücksspirale, die bis Ende 2008 per Internet in Auftrag gegeben wurden. Das Gericht betont in seinem Urteil, dass für Dauertipps, die bis 2008 legal im Internet vermittelt werden konnten, selbst bei Geltung des Glücksspiel-Staatsvertrags kein Onlineverbot besteht, teilte die Tipp24 AG mit.

Die Lotto GmbH in Rheinland-Pfalz muss gemäß dem Richterspruch seine elektronische Schnittstelle zur Annahme von Internetlottoscheinen wieder öffnen. Seit Anfang Januar hatten sie die Annahme der Online-Tipps verweigert, da der Glücksspiel-Staatsvertrag das Internet-Lotto verbiete.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht an, dass es europarechtliche Bedenken gegen das Lottoverbot im Internet gebe, erklärte Tipp24. Die Richter in Koblenz betonten, dass Internet-Pferdewetten bislang in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten, auch via Internet, keine Einschränkung erfahren hat. Ebenfalls sei die Vermittlung von Glücksspielen auf dem Postwege nach wie vor erlaubt. In den Annahmestellen könne der Kunde darüber hinaus sogar seinen Tipp über Computer unmittelbar an die Lottogesellschaft übermitteln.

Für neue Tipps gilt dieses Urteil allerdings nicht.