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Verbot von Online-Wetten in EU-Staaten zulässig

am 09.09.2009, 09:26:18 Uhr

Der in Europa führende private Online-Glücksspielanbieter Bwin hatte in Portugal gegen das Verbot geklagt und nun eine schwere Niederlage erlitten.

Die Richter des EuGH entschieden gestern, dass ein staatliches Glücksspielmonopol im Internet rechtmäßig sei und folgten damit der Argumentation der Regierung Portugals, dass mit einem staatlichen Monopol auf Online-Wetten die Betrugsgefahr und andere Straftaten eingedämmt werden können. Die Luxemburger Richter betonten allerdings, dass die Glücksspielmonopole so ausgestaltet sein müssen, dass der damit angestrebte Schutz der Verbraucher auch wirklich erreicht werde.

Bwin kritisierte den Richterspruch, da "seriöse private Anbieter" Spiele im Internet genauso kontrollieren könnten wie staatliche Monopole. Der Wettanbieter forderte eine "zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspiels" und warnte vor der Entstehung eines riesigen Schwarzmarktes.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßte dagegen das Urteil des EuGH. Es sei ein "schwerer Schlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie".