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Paar muss Gewinn f. gefundenes Los zurückgeben

am 26.07.2009, 09:14:33 Uhr

Der gefundene Lottoschein brachte dem Ehepaar aus dem westenglischen Swindon einen Gewinn von 30.000 Pfund (umgerechnet 35.000 Euro). Sie überlegten nicht lange und gaben die Hälfte des Geldes zur Tilgung ihrer Schulden sowie für neue Teppiche und Kleinigkeiten für ihre Kinder aus.

Doch zu früh gefreut: Die eigentliche Lottospielerin, eine 61-Jährige, hatte den Verlust ihres Scheins bei der Lottogesellschaft angezeigt - und als sie herausfand, dass ihr Gewinn bereits abgeholt worden war, auch die Polizei verständigt. Diese machte das Ehepaar ausfindig.

Schließlich endete alles vor Gericht: Das Finder-Paar muss die übrig gebliebenen 15.000 Pfund an die Lottospielerin zurückzahlen. Es erwartet sie weiterhin eine elfmonatige Bewährungsstrafe, da das Einlösen eines gefundenen Lottoscheins rein rechtlich Betrug ist. Die rechtmäßige Gewinnerin will sich die zweite Hälfte ihres Gewinns auf dem Gerichtsweg von der Lotteriegesellschaft holen.