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Glücksspielstaatsvertrag verfassungsgemäß

am 08.04.2009, 11:39:04 Uhr

Damit ist ein privater Anbieter von Sportwetten mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben. Seine Beschwerde wurde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter in Karlsruhe verwiesen auf ihr Grundsatzurteil, wonach das staatliche Sportwetten-Monopol grundsätzlich zulässig ist, wenn die Lottogesellschaften gegen Spielsucht vorgehen.

In Deutschland ist das Glücksspielmonopol eines der letzten staatlichen Monopole. Der Staat betrachtet es als seine Aufgabe, Glücksspiele zu steuern, um seine Bürger vor der Spielsucht zu schützen.