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Lotto-Leuchtwerbung gerichtlich verboten

am 10.03.2009, 10:35:25 Uhr

Nach Ansicht des Gerichts sei die Leuchtwerbung nur erlaubt, wenn darauf die Warn- und Aufklärungshinweise zur Spielsuchtpräsentation, die der Glücksspielstaatsvertrag fordert, in gleicher Deutlichkeit angebracht werden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. "Wir befürchten, dass weitere Länder diesem Urteil folgen werden", sagte André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes.

Dies könnte dazu führen, dass das markante Leuchtschild schon bald aus dem Straßenbild verschwindet. Für die mehr als 25.000 Lottoannahmestellen kann das Urteil zu erheblichen Konsequenzen führen, da verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel in vielen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, so der Deutsche Lottoverband. "Der Staatsvertrag verteufelt das harmlose Lottospiel und zwingt die Gerichte zu drastischen Urteilen. Viele Besitzer kleiner Lotto-Kioske stehen bereits jetzt kurz vor dem Ruin", erklärt Jütting.