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EU: Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig

am 06.02.2009, 08:57:07 Uhr

Nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes (DLV) hatte gestern die EU-Kommission in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage eines EVP-Abgeordneten des Europäischen Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als europarechtswidrig bezeichnet. Eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland sei nicht beabsichtigt. Mit einem Mahnschreiben hatte die EU-Kommission Ende Januar 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission wird weiter prüfen und entsprechende Beschlüsse fassen, so der DLV.

Die Kommission bestätigt damit die aktuellen Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz (vom 20.01.2009) und des Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines gewerblichen Spielvermittlers. Der Glücksspielstaatsvertrag widerspreche nach Ansicht der Kommission mit seinen zentralen Festlegungen dem Gemeinschaftsrecht. "Die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages brechen bewusst europäisches Recht", erklärt Norman Faber, Präsident des DLV. "Die verantwortlichen Politiker müssen hier schnellstens eingreifen und eine europarechtskonforme Regelung für das deutsche Lotto finden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Brüssel den deutschen Bundesländern immer wieder die Hand reicht, diese sich aber brüsk verweigern und auf ihrer Position beharren. So wird zwangsläufig der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag aus den Angeln heben müssen."