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Gericht untersagt Lotto-Team Telefonwerbung

am 03.02.2009, 12:37:00 Uhr

Das Düsseldorfer Unternehmen Lotto-Team habe nach Werbeanrufen von Verbraucherkonten unberechtigt jeweils 60 Euro abgebucht. Das Oberlandesgericht Köln teilte die Auffassung der Verbraucherzentrale, wonach Lotto-Team bei dieser Vorgehensweise keine gültige Einwilligung zur Telefonwerbung vorlag und verbot dem Unternehmen diese Werbeanrufe.

Mitarbeiter von Lotto-Team hatten gegenüber den Angerufenen behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen und daraufhin jeweils 60 Euro von den Konten abgebucht. Die nötigen Kontendaten lagen dem Glücksspielunternehmen vor. Auf einer anonymen CD waren im Sommer vergangenen Jahres Kontendaten tausender Verbraucher in Umlauf geraten.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sei es gemäß Wettbewerbsrecht verboten, ohne wirksame Einwilligung der Angerufenen am Telefon zu werben. "Seit Sommer 2008 ist klar, dass auch hochsensible Bankdaten unbefugt genutzt werden. Daher ist dieses Urteil, gegen das eine Revision nicht zugelassen wurde, ein Erfolg für die Verbraucher", erklärte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale. Betroffenenen rät sie, unberechtigte Abbuchungen vom Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.