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Gericht ermöglicht Lottospiel im Internet

am 25.01.2009, 11:09:52 Uhr

Das Unternehmen Tipp24 wollte sich dem zweifelhaften Verbot des Internet-Lottogeschäfts gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag nicht beugen und klagte. Dies nun erfolgreich.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in der letzten Woche, dass die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu verpflichtet ist, weiterhin Tipps eines Internet-Anbieters anzunehmen. Wie der "Spiegel" berichtet, bestehen nach Ansicht der Richter "erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit" der EU verstoße. Der Onlineanbieter Tipp24 könne sich nach Auffassung des Gerichts auf einen gültigen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen, den diese vor sieben Jahren abgeschlossen hatte, als es noch kein Online-Tippverbot gab.

Sollte das Urteil des OLG Koblenz Bestand haben, dürfte sich die Hoffnung vieler Onlinenutzer erfüllen, wieder zeitgemäß und legal per Internet Lotto spielen zu können.

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der dafür sorgt, dass Lotterien, Sportwetten und Spielbanken und deren Gewinne nur den Ländern vorbehalten bleiben, ist auch in Brüssel auf Kritik gestoßen. So sieht EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy in dem Staatsvertrag eine Verletzung der EU-Gesetze, die einen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Gemeinschaft vorsehen. Anfang 2008 wurde dehalb gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.