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Tipp24 AG muss Online-Werbung einstellen

am 09.12.2008, 11:43:23 Uhr

Dies ist eine Konsequenz aus den Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Suchtprävention, die jegliche Internet-Werbung für Lotterien untersagen. Komplett aufgeben will die Tipp24 AG aber nicht. Sie unternimmt weitere juristische Schritte gegen die Verbote und hält bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage die Kooperation mit einigen wenigen Partnern aufrecht. Hoffnung kommt aus Berlin, da das dortige Verwaltungsgericht den neuen Glücksspielstaatsvertrag zuletzt bereits für EU-rechtswidrig erklärt hatte.

Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG, erklärte: "Es ist sehr bedauerlich, dass die Politik auch in Zeiten der aktuellen Wirtschaftskrise an Symbolpolitik festhält, die nicht nur die direkt betroffenen Firmen wie Tipp24 massiv behindert, sondern erhebliche Nebeneffekte hat. So werden zum Beispiel der Internet-Werbewirtschaft, die ihre Prognosen für 2009 aufgrund der nachlassenden Konjunktur vor kurzem deutlich reduzieren musste, auf einen Schlag mehrere Millionen Euro entzogen."

Bei Tipp24 AG sind infolge des Glücksspielstaatsvertrages 170 Arbeitsplätze bedroht. Im übrigen weist das Unternehmen darauf hin, dass es keine Studien gäbe, die die besondere Suchtgefährdung von Lotterien wie bspw. Lotto 6aus49, ARD-Fernsehlotterie und SKL nachweisen würden.

Spielteilnehmer, die im Jahr 2009 weiter per Online an Lotterien teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit sich noch 2008 anzumelden. Bereits angemeldete Spieler können den Online-Service auch im neuen Jahr weiterhin nutzen.