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Lottospiel an Tankstellen gestoppt

am 29.11.2008, 12:50:37 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Bayern hat im Eilverfahren entschieden, dass die Verkaufsstellen eine behördliche Genehmigung bräuchten. Eine Oberpfälzer Spielevermittlungs-Agentur habe von 2007 an die Lotterien "6aus49", "Spiel 77" und "Super Sechs" über Geschäftslokale einer großen Drogeriemarktkette und Tankstellen vermitteln wollen, erklärte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofes. Gemäß dem neuen Glücksspielstaatsvertrag dürften allerdings nur Verkaufsstellen, die bereits vor 2007 betrieben wurden, bis Ende 2008 Lottoscheine auch ohne Erlaubnis der Behörden anbieten, so die Sprecherin.

In der Eilentscheidung heißt es: "Nur vor dem 1. Januar 2007 bereits tatsächlich betriebene Lotterievermittlungen sind noch bis Ende 2008 erlaubnisfrei". Von 2009 an benötigen nach Gerichtsangaben sowieso alle Vertriebsstellen eine Genehmigung.