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BGH: strafrechtliche Verfolgung privater Wettbetreiber in Vergangenheit nicht zulässig

am 16.08.2007, 15:29:53 Uhr

Bevor im März 2006 das Bundesverfassungsgericht ein Urteil in dieser Sache fällte, waren bundesweit mehrere hundert Wettbüros geschlossen und gegen zahlreiche Wettbetreiber ermittelt worden. Auf diese Grundsatzentscheidung verwies der BGH am Donnerstag in Karlsruhe, nach der die Regeln für Sportwetten in der derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Dies gelte auch für die Zeit vor diesem Urteil. Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft sind bislang allerdings kaum Verurteilungen von Wettbetreibern bekannt.

Der BGH bestätigte zudem den Freispruch für einen ehemaligen Wettbetreiber, der von Oktober 2003 bis April 2005 ohne Erlaubnis der Behörden ein Wettbüro betrieben hatte. Nach Überzeugung des BGH hatte der Wettanbieter aus dem Saarland vor allem wegen der unklaren Rechtslage einen Irrtum begangen.