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Private Spielevermittler dürfen nicht ausgeschloßen werden

am 08.06.2007, 20:08:32 Uhr

Mit der Gerichtsentscheidung wurde das Bundeskartellamt bestätigt. Versuche der Privatanbieter, auch Handelsfilialen und Tankstellen zu Lotto-Annahmestellen zu machen, war vom Deutschen Lotto- und Totoblock ausgebremst worden.

Der Lottoblock hatte die Lottogesellschaften der Bundesländer aufgefordert, Spieleinsätze aus solchem Vertrieb nicht anzunehmen. Das Bundeskartellamt hatte dies als rechtswidrigen Boykottaufruf eingestuft. Ebenso eine Beschränkung des Lottogeschäfts auf das jeweilige Bundesland sei eine kartellrechtswidrige Gebietsabsprache und damit illegal, entschied der erste Kartellsenat des Gerichts. Der Staatsvertrag zur Regionalisierung des Lottogeschäfts verstoße außerdem gegen das EU-Wettbewerbsrecht.

Gegen den Beschluss des Gerichts wird der Deutsche Lotto- und Toto-Block voraussichtlich Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. «Wir werden das Urteil, dessen Begründung noch gar nicht vorliegt, sorgfältig prüfen», kündigte Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks an.