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Tipper fordert wegen Spielsucht Einsätze zurück

am 21.09.2006, 12:30:39 Uhr

Das Landgericht Wiesbaden hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe aber mangels Erfolgsaussicht abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Er habe nicht plausibel machen können, dass er wegen seiner angeblichen Spielsucht geschäftsunfähig sei. Der Lottospieler hat inzwischen Beschwerde gegen die Ablehnung eingelegt.