Lotto

Sonderauslosung zur Ziehung vom 23.09.2009 und 26.09.2009

 

Hier die Gewinner der Sonderauslosung: (Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Eine Million Euro je zweimal nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie je einmal nach Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

 

 

2 x Baden-Württemberg

Spielquittungs-Nummer: 030696 0200438676…
Spielquittungs-Nummer: 030696 0633771314…

 

2 x Nordrhein-Westfalen

Spielauftrag: 3188-45554457-07
Spielauftrag: 3165-13518606-07

 

1 x Schleswig-Holstein

Quittungsnummer: 02031331 00615

 

1 x Rheinland-Pfalz

Quittungsnummer: 01 19392 05512600 00714

 

1 x Thüringen

Spielquittungsnummer: 4996-33099268-074649

 

In den anderen Bundesländern gab es keine Gewinne

 

 

Der deutsche Lottoblock führte eine Sonderauslosung unter allen Spielscheinen durch, welche am 23.09.2009 oder am 26.09.2009 einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (drei Richtige) erzielt haben.

 

Es nahmen nur die Spielscheine/Spielaufträge teil, die drei Richtige haben.

Wer nichts gewonnen hat, nammt nicht teil.

Zwei Richtige und Superzahl sind keine drei Richtigen. Solch ein Schein nammt nicht teil.

Wer drei Richtige mit Zusatzzahl hat, nammt nicht teil.

Wer Vier oder mehr Richtige hat, nammt nicht teil.

 

Unter allen Scheinen, die an der Auslosung teilnehmen, wurden 7 x 1 Millionen verlost.

 

Ein Spielschein mit drei Richtigen nahm automatisch an der Auslosung teil. Er brauchte für die Teilnahme an der Auslosung nicht eingereicht oder angemeldet werden.

 

Der Gewinn für drei Richtige kann unabhängig der Teilnahme an der Sonderauslosung abgeholt werden. Achten Sie dabei darauf, dass Sie Ihren Spielschein wiederbekommen, bzw. eine Ersatzquittung ausgestellt bekommen.

 

Die Ermittlung der Gewinner erfolgte in einer separaten Veranstaltung unter notarieller Aufsicht.

 

Die Auslosung der Gewinne erfolgte ab dem 28.09.2009.

 

Hatte zwei oder mehr Tippreihen auf einem Spielschein gewonnen, nahm der Spielschein mit der entsprechenden Anzahl an Chancen an der Auslosung teil.

 

Ein Spielschein konnte aber nur einmal gewinnen, unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Tippreihen.

 

Hatte ein Spielschein innerhalb eines Voll-Systems einen oder mehrerer Dreier, nahm dieser Spielschein mit der Anzahl der Dreier an der Auslosung teil.

 

Für Anteilscheine gab es im Gewinnfall entsprechend des Anteils des Scheines den Anteil an dem Auslosungsgewinn.

 

An der Auslosung nahmen nur Spielscheine mit drei Richtigen teil. Alle anderen Gewinnklassen nahmen nicht teil.

 

Der Anspruch an einem Gewinn erlöscht bis zum 28.12.2009.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns diese. Wir werden die Antworten dann auf dieser Seite einarbeiten.

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