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Lottogesellschaften stoppen virtuellen Lottoschein

am 06.11.2006, 19:43:23 Uhr

Am Montag einigten sich darauf Vertreter der Landesregierungen in einer Telefonkonferenz. Der stellvertretende niedersächsische Regierungssprecher, Matthias Sickert, sagte zum vorübergehenden Ausstieg aus dem Internet-Glücksspiel "bestand im Wesentlichen Einvernehmen". Niedersachsen hat turnusgemäß den Vorsitz in der Ministerpräsidenten-Konferenz.

Das Kartellamt hatte Ende vergangener Woche mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Tippscheine nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss der Bonner Wettbewerbshüter von Ende August. Gegen dessen sofortigen Vollzug hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock erfolglos vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Zur grundsätzlichen Entscheidung hatte der Lotto- und Totoblock daraufhin den Bundesgerichtshof (BGH) angerufen, eine Entscheidung in Karlsruhe steht aus.

Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Sachsen, Hessen und Niedersachsen gaben die Entscheidung für einen Stopp des Online- Lottos bereits am Montagabend bekannt. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein hatte zunächst noch die vor der Telefonkonferenz getroffene Entscheidung zu einer bundesweiten Freigabe des Internetlottos Bestand.

Hintergrund des geänderten Vorgehens dürften die so genannten Lottokonzessionen der Länder sein. Mit einer Freigabe des Internetlottos kämen die Länder zwar der Forderung des Bundeskartellamts zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes nach. Zugleich verstoßen sie aber gegen ihre eigenen Gesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt. Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres.

In dem Ultimatum hatte das Bundeskartellamt Ende vergangener Woche 14 der 16 Lottogesellschaften unter Strafandrohung aufgefordert, ihre Internetangebote bis zu diesem Dienstag 24.00 Uhr auch für interessierte Lottospieler freizugeben, die ihren Wohnsitz nicht in dem entsprechenden Bundesland haben. Zu dem Drohbrief war es gekommen, weil die Länder den Beschluss der Bonner Wettbewerbshüter von Ende August zunächst gar nicht oder nur zögerlich umgesetzt hatten. "Obwohl nach einer gerichtlichen Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks auch das Oberlandesgericht Düsseldorf den Sofortvollzug bestätigt hatte, passierte in den meisten Ländern nichts", sagte Kartellamtssprecherin Irene Sewczyk.