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Kartellamt will Lotto-Wettbewerb

am 28.08.2006, 15:39:10 Uhr

Es will den kartellähnlichen Strukturen aber ein Ende setzen. Für Böge zählt die strikte räumliche Marktaufteilung der Landes-Lottogesellschaften - alle 16 Bundesländer haben ihre eigene Gesellschaft - zu den "Hardcore-Kartellen".

Schluss sein soll mit den abgeschotteten Ländergrenzen und dem monopolartigen Vertrieb in eigenen Annahmestellen der Lottogesellschaften. Den Ländern beschert die Wettleidenschaft satte Erträge. Allein beim Lotto fließen jedes Jahr rund 5 bis 6 Milliarden Euro in die Länderkassen.

Dem Kartellamt ging es nur um die Vermittlung und den Vertrieb des staatlichen Lotto-Angebots. Hier soll nach seinen Beschlüssen endlich der Wettbewerb zum Zuge kommen. Die Gesellschaften sollen sich - wie Privatunternehmen sonst auch - selbst Konkurrenz machen. Profitieren davon soll der Verbraucher, der bundesweit das billigste und für ihn interessanteste Angebot wählen können soll.

Das Kartellamt stufte bei seinen Beschlüssen die Lottogesellschaften wie private Unternehmen ein. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1999 sei unstreitig, dass ihre Tätigkeit "privatrechtlicher und nicht hoheitlicher Natur" sei, betonte Böge. Auch mögliche Suchtgefährdung - sie werde von der Wissenschaft nur als gering bewertet - sei kein Grund für die Kartellstrukturen.

Eine wichtige Rolle für mehr Wettbewerb spielen gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Tipp 24 oder Jaxx (Fluxx). Bei ihnen kann mit dem staatlichen Angebot bereits über Internet, per Post oder über Telefon getippt werden. Gegen eine Provision reichen diese Firmen die Tipps dann an die Lottogesellschaften ihrer Wahl weiter. Ihr Marktanteil liegt bisher nur bei rund 5 Prozent.

Diese gewerblichen Vermittlerdienste und auch ein so genanntes stationäres Angebot etwa in Läden dürfe von den staatlichen Lottogesellschaften nicht verhindert oder behindert werden, entschied das Kartellamt. Untersagt wurde den Gesellschaften auch, dass sie ihren Vertrieb auf Spieler desjenigen Bundeslandes beschränken, die auch ihren Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

Das Kartellamt hat ausdrücklich den Weg frei gemacht für ein ausgeweitetes stationäres Angebot. Kunden können dann wählen, bei welcher Gesellschaft sie ihren Tipp platzieren wollen. Auch die Fluxx AG, die beim Kartellamt Beschwerde gegen das Verhalten des staatlichen Lottobetriebs eingelegt hatte, will sich mit der neuen Rechtssicherheit stärker im Lottogeschäft engagieren und Lotto- Terminals in Supermärkten und Tankstellen aufstellen. Nach dem Bonner Entscheid verzeichneten Fluxx-Aktien an der Börse einen Kurssprung.