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BGH entscheidet für Online-Gaming-Anbieter

am 21.11.2010, 09:57:14 Uhr

Das höchste deutsche Zivilgericht hat in dem seit nunmehr sechs Jahren laufenden Gerichtsprozess zwischen der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") und Bwin zugunsten des privaten Online-Gaming-Anbieters entschieden.

2004 hatte Westlotto mit einer Unterlassungsklage ein Verbot der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Kasino- und Lotteriespielen in Deutschland seitens Bwin durchsetzen wollen. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln im Jahr 2006 der Klage stattgegeben. Bwin legte dagegen Revision ein und konnte jetzt den Prozess für sich entscheiden.

Mit diesem Urteil hat erneut ein Gericht gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag entschieden.