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Land Rheinland-Pfalz darf sich an Lotto beteiligen

am 22.09.2008, 10:16:52 Uhr

Damit löste das OLG beim Lotterieunternehmen Erleichterung aus: "Das ist heute ein guter Tag für uns", freute sich Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler nach Bekanntwerden der Entscheidung.

Das Oberlandesgericht hat somit der Entscheidung des Bundeskartellamts widersprochen. Dieses hatte den geplanten Einstieg des Landes untersagt mit der Argumentation, dadurch werde die marktbeherrschende Stellung von Lotto Rheinland-Pfalz weiter gestärkt.

"Sollte die Entscheidung des OLG rechtskräftig werden, bedeutet das eine Rechtssicherheit für die kommenden drei Jahre. Für das Unternehmen mit seinen 200 Mitarbeitern in der Zentrale in Koblenz sowie den rund 6.000 in den Annahmestellen überall im Land, aber auch für das Land Rheinland-Pfalz, das knapp vierzig Prozent des Lotto-Umsatzes für gemeinnützige Zwecke verwendet.", sagte Schössler.