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Tippgemeinschaft
Jackpot-Jäger
Regeln
Diese Tippgemeinschaft wird nicht mehr aufgestellt.
Stand 15.07.2005
Die Tippgemeinschaft von Tippreihen4U begründet
sich auf folgende Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen kann jeder, der
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die
Teilnahmebedingungen
akzeptiert
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mindestens 18 Jahre alt ist
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eine gültige (replay-fähige) E-Mail Adresse hat
1. Teilnahme
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Jeder Teilnehmer tritt unter seiner E-Mail Adresse auf.
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Pro E-Mail
Adresse können belieb viele Anteile erworben werden.
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Der Wille zum
Erwerb von Anteilen an der Tippgemeinschaft
wird mit der Überweisung des Spieleinsatzes erklärt.
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Der Spieleinsatz hat
per Banküberweisung zu erfolgen.
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Bei Vorhandensein eines Spielerkontos und einer
ausreichenden Deckung werden Anteile mit dem Spielerkonto verrechnet.
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Der
Eingang des
Spieleinsatzes, die Höhe des Betrages und die bestellten Anteile werden per E-Mail bestätigt.
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Das Geld wird
einem Spielerkonto gutgeschrieben. Dazu erfolgt in der Mail ein Hinweis und
der Nennung des Guthabens des Spielerkontos.
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Beim Aufstellen der Tippgemeinschaft am Vorabend
der Ziehung, in der mehr als 10 Millionen EUR im Jackpot sind, werden die
bestellten Anteile mit einem Spielerkonto verrechnet.
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Ist nicht genügend Geld auf dem Spielerkonto, um die
bestellten Anteile zu verrechnen, nimmt die E-Mail Adresse nicht an der
Tippgemeinschaft teil.
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Konnten beim Aufstellen der Tippgemeinschaft alle Anteile
verrechnet werden, wird eine E-Mail versendet mit der Information zur
Teilnahme an der Tippgemeinschaft. Ab dann ist die E-Mail Adresse Mitglied der
Tippgemeinschaft.
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Eine Teilnahme an
der Tippgemeinschaft ist bis 20.00 Uhr des Vortages möglich, an dem ein Jackpot
für die nächste Lottoziehung bekannt gegeben wird, der größer als 10
Millionen Euro ist.
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Später
eingehenden Anmeldungen oder Spieleinsätze berechtigen nicht zur Teilnahme an
der Tippgemeinschaft. Diese werden der Tippgemeinschaft zugeordnet, welche für
den darauf folgenden Jackpot über 10 Millionen gebildet wird.
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der Beauftragte
prüft nicht, ob sich eine Person mehrmals unter verschiedenen E-Mail Adressen
angemeldet hat. In jedem Fall wird eine bestätigte Anmeldung (E-Mail Adresse)
als eigenständiger Teilnehmer behandelt.
2. Spieleinsatz
und Anteile an der Tippgemeinschaft
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Der Betrag für den
Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft beträgt ein Euro.
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Der Betrag für den
Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft ist der Mindestspieleinsatz bei der
Tippgemeinschaft.
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Alle Anteile der
Tippgemeinschaft sind gleichwertig.
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Jeder Teilnehmer
kann beliebig viele Anteile erwerben.
3. Anzahl der
Teilnehmer der Tippgemeinschaft
4. Verwendung
der Spieleinsätze
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Es wird die
gesamte Summe der eingezahlten Spieleinsätze für das Lottospielen bei einer
Ziehung von 6 aus 49 verwendet.
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Gespielt wird bei
der Lottoausspielung, bei der ein Jackpot von mehr als 10 Millionen Euro
angegeben wurde. Diese Information zur Höhe des Jackpots muss von einer
Lottogesellschaft des Lotto-Blocks 6 aus 49 erfolgt sein.
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Gespielt wird ein
Systemtipp Vollsystem.
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Die Art des
Vollsystem hängt von der Höhe des Spieleinsatzes aller Teilnehmer ab.
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Reicht der
Spieleinsatz aller Teilnehmer nicht zum Tippen des nächst höheren System,
spielt die Tippgemeinschaft einen oder mehrere kleinere Systeme, bzw. einzelne
Tippreihen, bis alle Spieleinsätze aufgebraucht sind.
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Um eventuelle Fehlbeträge bis zur
Deckung einer höheren Systemklasse, oder weiteren Systemklassen auszugleichen,
kann der Durchführende der Tippgemeinschaft nach eigenem Ermessen das Guthaben der Tippgemeinschaft mit
entsprechend vielen Anteilen aufzufüllen.
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Die Zahlen für den oder die Systemstipps werden aus den
von den Teilnehmern eingesendeten Zahlen ermittelt. Auf der
können Sie zu jeder Zeit
einsehen, welche Zahlen zum Spielen vorgesehen sind, bzw. welche bei einer
Lottoausspielung abgegeben wurden.
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Bei mehreren zu spielenden Systemen werden die Zahlen wie
folgt aufgeteilt:
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Die häufigsten Zahlen werden für das größtmöglichste
System verwendet. Z.B für ein 11 -er Vollsystem die ersten 11 Zahlen.
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Für das nächste mögliche System wird die Hälfte der dafür
benötigten Zahlen aus den häufigsten Zahlen genommen und die zweite Hälfte aus
den weiteren Zahlen, die nach den verwendeten Zahlen kommen.
Z.B. Bei einem 8-Vollsystem die ersten 4 Zahlen aus den häufigsten 4 Zahlen
und die anderen 4 Zahlen aus den Zahlen 12-15. Weitere Systeme nehmen wieder
zur Hälfte die nächsten häufigsten Zahlen nach denen für das vorige System
verwendeten Zahlen und die andere Hälfte aus den häufigsten, noch nicht
verwendeten Zahlen.
Z.B ein weiteres 8-System die 5-8 Häufigste und die 16-19 häufigste Zahl.
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Sind die folgenden Systeme ungerade Systeme, wird der
größere Teil immer vorne gespielt.
Z.B. Bei einem 7-System die ersten Vier Zahlen aus den häufigsten Zahlen und
die anderen drei Zahlen aus den noch nicht verwendeten Häufigsten genommen.
5. Gewinn,
Gewinnbenachrichtigung und Gewinnaufteilung
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Unmittelbar nach Ziehungs-Ende, spätestens am folgenden Tag
werden die Gewinne der Tippgemeinschaft auf dieser
veröffentlicht.
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Diese Information ist aber nur verbindlich, wenn sie mit der
später zu erwartenden Gewinninformation der Lottogesellschaft übereinstimmt
(Gewinnquittung). In jedem Fall wird die Gewinninformation der Lottogesellschaft als verbindlich
angenommen.
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Nach der Auszahlung
der Gewinnsumme durch die Lottogesellschaft wird unverzüglich mit der Auszahlung
der Gewinnanteile an die Teilnehmer begonnen.
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Jeder Teilnehmer
erhält für jeden Anteil an der Tippgemeinschaft einen Anteil des Gewinnes ausgezahlt.
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Ein Anteil des
Gewinnes ergibt
sich aus der Gesamtgewinnsumme geteilt durch alle gespielten Anteile.
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Es wird die gesamte
Gewinnsumme aufgeteilt.
6. Beauftragter
der Tippgemeinschaft
7. Pflichten
des Beauftragten
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Der Beauftragte ist
für das Entgegennehmen der Spieleinsätze und der Zustellung einer Bestätigung
über die Einzahlung des Spieleinsatzes per E-Mail verantwortlich.
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weiterhin ist er
für das
Ausfüllen des oder der Spielscheine und der Abgabe der Spielscheine bei einer
Lottogesellschaft, bzw. bei einer dafür beauftragten Annahmestelle, verantwortlich.
Die Abgabe erfolgt Online bei einer Online-Annahmestelle.
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Dazu hat er zu
verfolgen, wann von einer Lottogesellschaft der Jackpot für eine nächste
Lottoziehung über 10 Millionen ausgewiesen wird.
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Der Beauftragte
informiert alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft darüber, wenn der oder die
Spielscheine abgegeben wurden, per E-Mail. Diese wird einen Tag vor der Lottoziehung
(Dienstag oder Freitag),
spätestens vor Beginn der Lottoziehung, abgesendet.
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Im weiteren
informiert der Beauftragte auf dieser über die Spielscheinabgabe, die
gespielten Zahlen und veröffentlicht die Angaben zum Spielschein.
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Auf dieser
sind vom Beauftragten zu
veröffentlichen:
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Anzahl der
ausgegebenen Anteile
-
getippte Zahlen
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Spiel-Quittung
(wenn erhalten)
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Gewinnauszahlungsquittung
(wenn erhalten)
Diese Nachweise werden so aktuell, wie möglich,
veröffentlicht.
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Alle Nachweise, wie
Spielquittung, gespielte Zahlen, Gewinnbestätigung sind mindestens ein halbes
Jahr aufzubewahren und bei Notwendigkeit vorzulegen.
8. Haftung des
Beauftragten
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der Beauftragte
haftet für alle eingezahlten Beträge bis zur Einzahlung bei einer
Lottogesellschaft, bzw. einer Annahmestelle.
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Im weiteren haftet
er für die Aufbewahrung des oder der Tippscheine bis zur Gewinneinlösung
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Und er haftet für erhaltene Gewinne bis zu deren Auszahlung
Die Haftung auf
die genannten Punkte beschränken sich auf sein eigenes
Verschulden.
Eine Haftung über die genannten Punkte hinaus ist
ausgeschlossen.
9. Vergütung
des Beauftragten und anfallende Kosten
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Alle anfallenden
Tätigkeiten zur Durchführung der Tippgemeinschaft werden von dem Beauftragten
ohne Erhalt einer Vergütung durchgeführt.
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Anfallende Kosten,
wie Gebühren für Kontobewegungen, Gebühren, Kosten für
Internet-Bereitstellung, Kopier-, Fahr- und Portkosten werden privat vom
Beauftragten getragen, soweit diese Kosten durch die ordnungsgemäße Teilnahme
entstehen.
10. Die
Tippgemeinschaft
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Die
Tippgemeinschaft wird für eine Teilnahme an einer
Lottoziehung von 6 aus 49 gegründet.
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gespielt wird bei
der nächsten Lottoziehung 6 aus 49, bei der ein Jackpot von über 10 Millionen
angegeben wurde. Die Ausweisung des Jackpots hat von einer Lottogesellschaft
zu erfolgen.
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Die
Tippgemeinschaft wird ausschließlich für nur diese eine Veranstaltung des
Lottoblocks 6 aus 49 gegründet.
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Auf dieser
werden Tagesaktuell die Anzahl der
ausgegebenen Anteile an der Tippgemeinschaft sowie die gewünschten Lottozahlen aufgezeigt.
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Nach
Bekanntgabe eines Ergebnisses zu der Lottoziehung, an welche die
Tippgemeinschaft teilgenommen hat, wird die Tippgemeinschaft
aufgelöst. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Beauftragten zur
Auszahlung der Gewinnanteile.
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Für die Auflösung
der Tippgemeinschaft bedarf es
keiner weiteren Absprache zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft.
11. Vorzeitige
Auflösung der Tippgemeinschaft
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Bei
Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und dem
Beauftragten, welche nicht gütlich beigelegt werden können, hat der
Beauftragte zu jeder Zeit das Recht, die Tippgemeinschaft aufzulösen.
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In diesem Fall
werden alle Teilnehmer informiert und bekommen ihren eingezahlten Anteil
zurück erstattet.
12. Austritt
aus der Tippgemeinschaft
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Vorzeitiges Austreten aus der Tippgemeinschaft
bis zum Vorabend des Tages möglich, an dem der Jackpot für die dann folgende
Lottoziehung größer als 10 Millionen Euro ist. Der Austritt ist mit einer E-Mail oder per Post zu erklären.
Der Austritt kann nur anerkannt werden, wenn er bis zu dem genannten Zeitraum
bei dem Beauftragten vorliegt. Für den Austritt werden berechnet:
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0,05 EUR Kontogebühr für die Einzahlung
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0,05 EUR Kontogebühr für Auszahlung
-
0,10 EUR Online-Gebühren
/Bearbeitungsgebühren.
Die Kosten werden vom Spieleinsatz abgezogen. Nach Klärung der
Zahlungsmodalitäten wird der Restbetrag überwiesen.
Wenn etwas unklar ist, oder Sie weitere Informationen
benötigen, fragen Sie bitte nach:
Melden Sie sich nur für die
Tippgemeinschaft an, wenn Sie die Teilnahmebedingungen
akzeptieren.
Hinweis:
Diese
Spielgemeinschaft ist im Sinne des Staatsvertrages zum Lotteriewesen,
insbesondere des Abschnittes 4, § 6 keine gewerbliche Spielvermittlung.
Die
Tippgemeinschaft wird ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.
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