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Tippgemeinschaft Jackpot-Jäger

Regeln

Diese Tippgemeinschaft wird nicht mehr aufgestellt.

»Zur Seite

Stand 15.07.2005

»Hinweise zur letztmaligen Aufstellung der Tippgemeinschaft:

Die Tippgemeinschaft von Tippreihen4U begründet sich auf folgende  Teilnahmebedingungen:

Teilnehmen kann jeder, der

  • die Teilnahmebedingungen akzeptiert

  • mindestens 18 Jahre alt ist

  • eine gültige (replay-fähige) E-Mail Adresse hat

1. Teilnahme

  • Jeder Teilnehmer tritt unter seiner E-Mail Adresse auf.

  • Pro E-Mail Adresse können belieb viele Anteile erworben werden.

  • Der Wille zum Erwerb von Anteilen an der Tippgemeinschaft wird mit der Überweisung des Spieleinsatzes erklärt.

  • Der Spieleinsatz hat per Banküberweisung zu erfolgen.

  • Bei Vorhandensein eines Spielerkontos und einer ausreichenden Deckung werden Anteile mit dem Spielerkonto verrechnet.

  • Der Eingang des Spieleinsatzes, die Höhe des Betrages und die bestellten Anteile werden per E-Mail bestätigt.

  • Das Geld wird einem Spielerkonto gutgeschrieben. Dazu erfolgt in der Mail ein Hinweis und der Nennung des Guthabens des Spielerkontos.

  • Beim Aufstellen der Tippgemeinschaft am Vorabend der Ziehung, in der mehr als 10 Millionen EUR im Jackpot sind, werden die bestellten Anteile mit einem Spielerkonto verrechnet.

  • Ist nicht genügend Geld auf dem Spielerkonto, um die bestellten Anteile zu verrechnen, nimmt die E-Mail Adresse nicht an der Tippgemeinschaft teil.

  • Konnten beim Aufstellen der Tippgemeinschaft alle Anteile verrechnet werden, wird eine E-Mail versendet mit der Information zur Teilnahme an der Tippgemeinschaft. Ab dann ist die E-Mail Adresse Mitglied der Tippgemeinschaft.

  • Eine Teilnahme an der Tippgemeinschaft ist bis 20.00 Uhr des Vortages möglich, an dem ein Jackpot für die nächste Lottoziehung  bekannt gegeben wird, der größer als 10 Millionen Euro ist.

  • Später eingehenden Anmeldungen oder Spieleinsätze berechtigen nicht zur Teilnahme an der Tippgemeinschaft. Diese werden der Tippgemeinschaft zugeordnet, welche für den darauf folgenden Jackpot über 10 Millionen gebildet wird.

  • der Beauftragte prüft nicht, ob sich eine Person mehrmals unter verschiedenen E-Mail Adressen angemeldet hat. In jedem Fall wird eine bestätigte Anmeldung (E-Mail Adresse) als eigenständiger Teilnehmer behandelt.

2. Spieleinsatz und Anteile an der Tippgemeinschaft

  • Der Betrag für den Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft beträgt ein Euro.

  • Der Betrag für den Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft ist der Mindestspieleinsatz bei der Tippgemeinschaft.

  • Alle Anteile der Tippgemeinschaft sind gleichwertig.

  • Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Anteile erwerben.

3. Anzahl der Teilnehmer der Tippgemeinschaft

  • Die Anzahl der Teilnehmer der Spielgemeinschaft ist unbegrenzt.

4. Verwendung der Spieleinsätze

  • Es wird die gesamte Summe der eingezahlten Spieleinsätze für das Lottospielen bei einer Ziehung von 6 aus 49 verwendet.

  • Gespielt wird bei der Lottoausspielung, bei der ein Jackpot von mehr als 10 Millionen Euro angegeben wurde. Diese Information zur Höhe des Jackpots muss von einer Lottogesellschaft des Lotto-Blocks 6 aus 49 erfolgt sein.

  • Gespielt wird ein Systemtipp Vollsystem.

  • Die Art des Vollsystem hängt von der Höhe des Spieleinsatzes aller Teilnehmer ab.

  • Reicht der Spieleinsatz aller Teilnehmer nicht zum Tippen des nächst höheren System, spielt die Tippgemeinschaft einen oder mehrere kleinere Systeme, bzw. einzelne Tippreihen, bis alle Spieleinsätze aufgebraucht sind.

  • Um eventuelle Fehlbeträge bis zur Deckung einer höheren Systemklasse, oder weiteren Systemklassen auszugleichen, kann der Durchführende der Tippgemeinschaft nach eigenem Ermessen das Guthaben der Tippgemeinschaft mit entsprechend vielen Anteilen aufzufüllen.

  • Die Zahlen für den oder die Systemstipps werden aus den von den Teilnehmern eingesendeten Zahlen ermittelt. Auf der Seite können Sie zu jeder Zeit einsehen, welche Zahlen zum Spielen vorgesehen sind, bzw. welche bei einer Lottoausspielung abgegeben wurden.

  • Bei mehreren zu spielenden Systemen werden die Zahlen wie folgt aufgeteilt:

  • Die häufigsten Zahlen werden für das größtmöglichste System verwendet. Z.B für ein 11 -er Vollsystem die ersten 11 Zahlen.

  • Für das nächste mögliche System wird die Hälfte der dafür benötigten Zahlen aus den häufigsten Zahlen genommen und die zweite Hälfte aus den weiteren Zahlen, die nach den verwendeten Zahlen kommen.
    Z.B. Bei einem 8-Vollsystem die ersten 4 Zahlen aus den häufigsten 4 Zahlen und die anderen 4 Zahlen aus den Zahlen 12-15. Weitere Systeme nehmen wieder zur Hälfte die nächsten häufigsten Zahlen nach denen für das vorige System verwendeten Zahlen und die andere Hälfte aus den häufigsten, noch nicht verwendeten Zahlen.
    Z.B ein weiteres 8-System die 5-8 Häufigste und die 16-19 häufigste Zahl.

  • Sind die folgenden Systeme ungerade Systeme, wird der größere Teil immer vorne gespielt.
    Z.B. Bei einem 7-System die ersten Vier Zahlen aus den häufigsten Zahlen und die anderen drei Zahlen aus den noch nicht verwendeten Häufigsten genommen.

  • Die Aufteilung der Zahlen liegen in der alleinigen Verantwortung des Beauftragten. Ansprüche daraus können nicht geltend gemacht werden.

5. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und Gewinnaufteilung

  • Unmittelbar nach Ziehungs-Ende, spätestens am folgenden Tag werden die Gewinne der Tippgemeinschaft auf dieser Seite veröffentlicht.

  • Diese Information ist aber nur verbindlich, wenn sie mit der später zu erwartenden Gewinninformation der Lottogesellschaft übereinstimmt (Gewinnquittung). In jedem Fall wird die Gewinninformation der Lottogesellschaft als verbindlich angenommen.

  • Nach der Auszahlung der Gewinnsumme durch die Lottogesellschaft wird unverzüglich mit der Auszahlung der Gewinnanteile an die Teilnehmer begonnen.

  • Jeder Teilnehmer erhält für jeden Anteil an der Tippgemeinschaft einen Anteil des Gewinnes ausgezahlt.

  • Ein Anteil des Gewinnes ergibt sich aus der Gesamtgewinnsumme geteilt durch alle gespielten Anteile.

  • Es wird die gesamte Gewinnsumme aufgeteilt.

6. Beauftragter der Tippgemeinschaft

  • Als Beauftragter der Tippgemeinschaft wird eingesetzt:
     

7. Pflichten des Beauftragten

  • Der Beauftragte ist für das Entgegennehmen der Spieleinsätze und der Zustellung einer Bestätigung über die Einzahlung des Spieleinsatzes per E-Mail verantwortlich.

  • weiterhin ist er für das Ausfüllen des oder der Spielscheine und der Abgabe der Spielscheine bei einer Lottogesellschaft, bzw. bei einer dafür beauftragten Annahmestelle, verantwortlich.
    Die Abgabe erfolgt Online bei einer Online-Annahmestelle.

  • Dazu hat er zu verfolgen, wann von einer Lottogesellschaft der Jackpot für eine nächste Lottoziehung über 10 Millionen ausgewiesen wird.

  • Der Beauftragte informiert alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft darüber, wenn der oder die Spielscheine abgegeben wurden, per E-Mail. Diese wird einen Tag vor der Lottoziehung (Dienstag oder Freitag), spätestens vor Beginn der Lottoziehung, abgesendet.

  • Im weiteren informiert der Beauftragte auf dieser Seite über die Spielscheinabgabe, die gespielten Zahlen und veröffentlicht die Angaben zum Spielschein.

  • Auf dieser Seite sind vom Beauftragten zu veröffentlichen:

    • Anzahl der ausgegebenen Anteile

    • getippte Zahlen

    • Spiel-Quittung (wenn erhalten)

    • Gewinnauszahlungsquittung (wenn erhalten)

    Diese Nachweise werden so aktuell, wie möglich, veröffentlicht.

  • Alle Nachweise, wie Spielquittung, gespielte Zahlen, Gewinnbestätigung sind mindestens ein halbes Jahr aufzubewahren und bei Notwendigkeit vorzulegen.

8. Haftung des Beauftragten

  • der Beauftragte haftet für alle eingezahlten Beträge bis zur Einzahlung bei einer Lottogesellschaft, bzw. einer Annahmestelle.

  • Im weiteren haftet er für die Aufbewahrung des oder der Tippscheine bis zur Gewinneinlösung

  • Und er haftet für erhaltene Gewinne bis zu deren Auszahlung

Die Haftung auf die genannten Punkte beschränken sich auf sein eigenes Verschulden.

Eine Haftung über die genannten Punkte hinaus ist ausgeschlossen.

9. Vergütung des Beauftragten und anfallende Kosten

  • Alle anfallenden Tätigkeiten zur Durchführung der Tippgemeinschaft werden von dem Beauftragten ohne Erhalt einer Vergütung durchgeführt.

  • Anfallende Kosten, wie Gebühren für Kontobewegungen, Gebühren, Kosten für  Internet-Bereitstellung, Kopier-, Fahr- und Portkosten werden privat vom Beauftragten getragen, soweit diese Kosten durch die ordnungsgemäße Teilnahme entstehen.

10. Die Tippgemeinschaft

  • Die Tippgemeinschaft wird für eine Teilnahme an einer Lottoziehung von 6 aus 49 gegründet.

  • gespielt wird bei der nächsten Lottoziehung 6 aus 49, bei der ein Jackpot von über 10 Millionen angegeben wurde. Die Ausweisung des Jackpots hat von einer Lottogesellschaft zu erfolgen.

  • Die Tippgemeinschaft wird ausschließlich für nur diese eine Veranstaltung des Lottoblocks 6 aus 49 gegründet.

  • Auf dieser Seite werden Tagesaktuell die Anzahl der ausgegebenen Anteile an der Tippgemeinschaft sowie die gewünschten Lottozahlen aufgezeigt.

  • Nach Bekanntgabe eines Ergebnisses zu der Lottoziehung, an welche die Tippgemeinschaft teilgenommen hat, wird die Tippgemeinschaft aufgelöst. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Beauftragten zur Auszahlung der Gewinnanteile.

  • Für die Auflösung der Tippgemeinschaft bedarf es keiner weiteren Absprache zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft.

11. Vorzeitige Auflösung der Tippgemeinschaft

  • Bei Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und dem Beauftragten, welche nicht gütlich beigelegt werden können, hat der Beauftragte zu jeder Zeit das Recht, die Tippgemeinschaft aufzulösen.

  • In diesem Fall werden alle Teilnehmer informiert und bekommen ihren eingezahlten Anteil zurück erstattet.

12. Austritt aus der Tippgemeinschaft

  • Vorzeitiges Austreten aus der Tippgemeinschaft bis zum Vorabend des Tages möglich, an dem der Jackpot für die dann folgende Lottoziehung größer als 10 Millionen Euro ist. Der Austritt ist mit einer E-Mail oder per Post zu erklären. Der Austritt kann nur anerkannt werden, wenn er bis zu dem genannten Zeitraum bei dem Beauftragten vorliegt. Für den Austritt werden berechnet:

    • 0,05 EUR Kontogebühr für die Einzahlung

    • 0,05 EUR Kontogebühr für Auszahlung

    • 0,10 EUR Online-Gebühren /Bearbeitungsgebühren.

    Die Kosten werden vom Spieleinsatz abgezogen. Nach Klärung der Zahlungsmodalitäten wird der Restbetrag überwiesen.

Wenn etwas unklar ist, oder Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie bitte nach:

Melden Sie sich nur für die Tippgemeinschaft an, wenn Sie die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Hinweis:

Diese Spielgemeinschaft ist im Sinne des Staatsvertrages zum Lotteriewesen, insbesondere des Abschnittes 4, § 6 keine gewerbliche Spielvermittlung.

Die Tippgemeinschaft wird ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.

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Versions-Nachweis

bis 15.07.05

 
 
 
 
 
 

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