Lotto

·

Service

·

Nachrichten

·

Themen

· Gewinnspiele ·

Tippgemeinschaften

·

Programme

·

Bücher

·

Links

·

Impressum

 

 

 

Jackpot-Jäger

Dauerspiel

Spielerkonto Externe

Gewinnspielservice

Bei 200 Gewinnspielen im Monat teilnehmen.

» zum Anbieter

» mehr Infos

 

ExtraLotto

» Gewinnzahlen
und  Quoten

 

Linkempfehlungen

www.buchbunker.de

www.fastvergessen.de

www.ich-analyse.de

 

 

Neues auf der Seite

01.01.2009

keine Links mehr zu Online Lotto

28.11.2008

Lotto-Gadget für Google und die eigene Website

12.09.2008

Version 2 des Auswertprogramm

Quadrat links LottozahlenLottozahlen-TrennzeichenRechtsquadrat Lottozahlen

Start

Regeln

Mitmachen

Spielverlauf

 

Erkl?ungen

 

Quadrat links LottozahlenLottozahlen-TrennzeichenRechtsquadrat Lottozahlen

Hintergrund
Hintergrund
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Tippgemeinschaft Dauerspiel

Regeln

Diese Tippgemeinschaft wird nicht mehr aufgestellt.

»Zur Seite

Die Tippgemeinschaft "Dauerspiel" begründet sich auf folgende Teilnahmebedingungen:

Hinweis: » Änderung der Teilnahmebedingungen zum 18.01.2006

 

Teilnehmen kann jeder, der

  • die Teilnahmebedingungen akzeptiert

  • mindestens 18 Jahre alt ist

  • eine gültige (replay-fähige) E-Mail Adresse hat

1. Teilnahme

  • Jeder Teilnehmer tritt unter seiner E-Mail Adresse auf.

  • Pro E-Mail Adresse können belieb viele Anteile erworben werden.

  • Die Bestellung von Anteilen gilt für die folgende und alle weiteren Tippgemeinschaften "Dauerspiel".

  • Der Wille zum Erwerb von Anteilen an der Tippgemeinschaft wird mit der Überweisung des Spieleinsatzes erklärt. Die Einzahlung des Spieleinsatzes erfolgt per Banküberweisung.

  • Nach Eingang des Spieleinsatzes wird dieser einem Spielerkonto gutgeschrieben.

  • Die Aufnahme in die Tippgemeinschaft erfolgt immer dann, wenn:

    • eine Anmeldung zur Tippgemeinschaft "Dauerspiel" vorliegt

    • das Spielerkonto Deckung zum Verrechen der Anteile hat.

  • Eine Teilnahme an der Tippgemeinschaft für den nächsten Monat ist bis zum letzten Tag des Vormonats möglich. Alle bis dahin eingegangenen Spieleinsätze werden berücksichtigt.

  • Später eingehenden Anmeldungen oder Spieleinsätze berechtigen nicht zur Teilnahme an der Tippgemeinschaft. Diese werden der Tippgemeinschaft zugeordnet, welche für den darauf folgenden Monat gebildet wird.

  • der Beauftragte prüft nicht, ob sich eine Person mehrmals unter verschiedenen E-Mail Adressen angemeldet hat. In jedem Fall wird eine bestätigte Anmeldung (E-Mail Adresse) als eigenständiger Teilnehmer behandelt.

2. Spieleinsatz und Anteile an der Tippgemeinschaft

  • Der Betrag für den Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft beträgt ein Euro.

  • Der Betrag für den Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft ist der Mindestspieleinsatz bei der Tippgemeinschaft.

  • Die Tippgemeinschaft wird für einen Monat gebildet. Dafür werden die Einsätze für 8 bzw. 9 Ziehungen verrechnet. Damit kostet ein Anteil für einen Monat 8 bzw. 9 Euro.

  • Alle Anteile der Tippgemeinschaft sind gleichwertig.

  • Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Anteile erwerben.

3. Anzahl der Teilnehmer der Tippgemeinschaft

  • Die Anzahl der Teilnehmer der Spielgemeinschaft ist unbegrenzt.

4. Verwendung der Spieleinsätze

  • Es werden alle Einsätze für den Erwerb von Tippreihen für das Spiel 6 aus 49 verwendet.

  • Gespielt wird immer für einen Monat. Es wird an jeder Mittwoch und Samstagsziehung der Zahlenlotterie 6 aus 49 teilgenommen.

  • Gespielt wird ein Systemtipp Vollsystem. Die Art des Vollsystem hängt von der Höhe des Spieleinsatzes aller Teilnehmer ab.

  • Reicht der Spieleinsatz aller Teilnehmer nicht zum Tippen des nächst höheren System, spielt die Tippgemeinschaft einen oder mehrere kleinere Systeme, bzw. einzelne Tippreihen, bis alle Spieleinsätze aufgebraucht sind.

  • Um eventuelle Fehlbeträge bis zur Deckung einer höheren Systemklasse, oder weiteren Systemklassen auszugleichen, kann der Durchführende der Tippgemeinschaft nach eigenem Ermessen das Guthaben der Tippgemeinschaft mit entsprechend vielen Anteilen aufzufüllen.

  •  

Folgende Abschnitte wurden gestrichen. Stand: 18.01.2006.

Diese Abschnitte sind keine Bestandteile der Teilnahmebedingungen mehr

  • Die Zahlen für den oder die Systemstipps werden aus den von den Teilnehmern eingesendeten Zahlen ermittelt. Auf der Seite können Sie zu jeder Zeit einsehen, welche Zahlen zum Spielen vorgesehen sind.

  • Bei mehreren zu spielenden Systemen werden die Zahlen wie folgt aufgeteilt:

  • Die häufigsten Zahlen werden für das größtmöglichste System verwendet; z.B. für ein 11 -er Vollsystem die ersten 11 Zahlen.

  • Für das nächste mögliche System wird die Hälfte der dafür benötigten Zahlen aus den häufigsten Zahlen genommen und die zweite Hälfte aus den weiteren Zahlen, die nach den verwendeten Zahlen kommen.
    Z.B. Bei einem 8-Vollsystem die ersten 4 Zahlen aus den häufigsten 4 Zahlen und die anderen 4 Zahlen aus den Zahlen 12-15. Weitere Systeme nehmen wieder zur Hälfte die nächsten häufigsten Zahlen nach denen für das vorige System verwendeten Zahlen und die andere Hälfte aus den häufigsten, noch nicht verwendeten Zahlen.
    Z.B. ein weiteres 8-System die 5-8 Häufigste und die 16-19 häufigste Zahl.

  • Sind die folgenden Systeme ungerade Systeme, wird der größere Teil immer vorne gespielt.
    Z.B. Bei einem 7-System die ersten Vier Zahlen aus den häufigsten Zahlen und die anderen drei Zahlen aus den noch nicht verwendeten Häufigsten genommen.

  • Die Aufteilung der Zahlen liegen in der alleinigen Verantwortung des Beauftragten. Ansprüche daraus können nicht geltend gemacht werden. Die Zahlen sind vor der Ziehung auf dieser Seite zu veröffentlichen.

Als Ersatz gilt folgende Festlegung:

  • Die zu spielenden Zahlen werden vom Beauftragten festgelegt.

  • Diese Zahlen sind endgültig und nicht anfechtbar.

 

5. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und Gewinnaufteilung

  • Unmittelbar nach Ziehungs-Ende, spätestens am folgenden Tag werden die Gewinne der Tippgemeinschaft auf dieser Seite veröffentlicht.

  • Diese Information ist aber nur verbindlich, wenn sie mit der später zu erwartenden Gewinninformation der Lottogesellschaft übereinstimmt (Gewinnquittung). In jedem Fall wird die Gewinninformation der Lottogesellschaft als verbindlich angenommen.

  • Nach der Auszahlung der Gewinnsumme durch die Lottogesellschaft wird unverzüglich mit der Auszahlung der Gewinnanteile an die Teilnehmer begonnen.

  • Dazu werden die Gewinne auf die persönlichen Spielerkonten gebucht.

  • Jeder Teilnehmer erhält für jeden Anteil an der Tippgemeinschaft einen Anteil des Gewinnes ausgezahlt.

  • Ein Anteil des Gewinnes ergibt sich aus der Gesamtgewinnsumme geteilt durch alle gespielten Anteile.

  • Es wird die gesamte Gewinnsumme aufgeteilt.

  • Auf der Seite kann sich zeitnah über den Stand des Spielerkontos informiert werden.

  • Die Auszahlung des Spielerkontos kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

6. Beauftragter der Tippgemeinschaft

  • Als Beauftragter der Tippgemeinschaft wird eingesetzt:
     

7. Pflichten des Beauftragten

  • Der Beauftragte ist für das Entgegennehmen der Spieleinsätze und der Zustellung einer Bestätigung über die Einzahlung des Spieleinsatzes per E-Mail verantwortlich.

  • weiterhin ist er für das Ausfüllen des oder der Spielscheine und der Abgabe der Spielscheine bei einer Lottogesellschaft, bzw. bei einer dafür beauftragten Annahmestelle, verantwortlich.

  • Im Normalfall erfolgt die Abgabe des Lottoscheines online bei Link entfernt.de

  • Der Beauftragte informiert alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft darüber, wenn der oder die Spielscheine abgegeben wurden, per E-Mail. Diese wird am ersten Tag des Monats, spätestens vor Beginn der ersten Lottoziehung des Monats, abgesendet.

  • Nach jeder Ziehung informiert der Beauftragte alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft über das Ergebnis per Mail.

  • Gewinne sind unverzüglich nach Auszahlung durch die Lottogesellschaft auf die Spielerkonten zu verteilen.

  • Im weiteren informiert der Beauftragte auf dieser Seite über die Spielscheinabgabe und die gespielten Zahlen.

  • Auf dieser Seite sind vom Beauftragten zu veröffentlichen:

    • Anzahl der ausgegebenen Anteile

    • getippte Zahlen

    • Spiel-Quittung bzw. Nachweis der Abgabe

    • Gewinnnachweis

    Diese Nachweise werden so aktuell wie möglich veröffentlicht.

  • Alle Nachweise, wie Spielquittung, gespielte Zahlen, Gewinnbestätigung sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und bei Notwendigkeit vorzulegen.

8. Haftung des Beauftragten

  • der Beauftragte haftet für alle eingezahlten Beträge bis zur Einzahlung bei einer Lottogesellschaft, bzw. einer Annahmestelle.

  • Im weiteren haftet er für die Aufbewahrung des oder der Tippscheine bis zur Gewinneinlösung

  • Und er haftet für erhaltene Gewinne bis zu deren Auszahlung

Die Haftung auf die genannten Punkte beschränken sich auf sein eigenes Verschulden.

Eine Haftung über die genannten Punkte hinaus ist ausgeschlossen.

9. Vergütung des Beauftragten und anfallende Kosten

  • Für die Teilnahme an der Tippgemeinschaft wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

  • Kosten für

    • Kontoführungsgebühren

    • Kosten für  Internet-Bereitstellung

    • Personalkosten für Schreibarbeiten und Verwaltungstätigkeiten

    trägt der Beauftragte.

10. Die Tippgemeinschaft

  • Die Tippgemeinschaft wird für eine Teilnahme an einer Lottoziehung von 6 aus 49 gegründet.

  • gespielt wird für jeweils einen Monat. Die Tippgemeinschaft nimmt an jeder Mittwochs und Samstagsziehung teil.

  • Die Tippgemeinschaft wird ausschließlich für einen Monat gegründet.

  • Auf dieser Seite werden die bestellte Anteile an der Tippgemeinschaft sowie die gespielten Lottozahlen aufgezeigt.

  • Nach Ablauf des Monats, an welchen die Tippgemeinschaft teilgenommen hat, wird die Tippgemeinschaft aufgelöst. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Beauftragten zur Rechenschaft.

  • Für die Auflösung der Tippgemeinschaft bedarf es keiner weiteren Absprache zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft.

11. Vorzeitige Auflösung der Tippgemeinschaft

  • Bei Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und dem Beauftragten, welche nicht gütlich beigelegt werden können, hat der Beauftragte zu jeder Zeit das Recht, die Tippgemeinschaft aufzulösen.

  • In diesem Fall werden alle Teilnehmer informiert und bekommen ihren eingezahlten Anteil, einschließlich der Gebühr, zurück erstattet.

12. Austritt aus der Tippgemeinschaft

  • Vorzeitiges Austreten aus der Tippgemeinschaft ist bis zum letzten Tag des Vormonats vor Beginn der Spielgemeinschaft möglich. Der Austritt muss bis spätestens 18:00 Uhr an diesem Tag beim Beauftragten vorliegen. Der Austritt ist mit einer E-Mail oder per Post zu erklären. Der Austritt kann nur anerkannt werden, wenn er bis zu dem genannten Zeitraum bei dem Beauftragten vorliegt.

    Ausbezahlt werden die überwiesenen Anteile abzüglich der Teilnahme-Gebühr von 0,10 Euro pro Anteil.

    Nach Klärung der Zahlungsmodalitäten wird der Restbetrag überwiesen.

Wenn etwas unklar ist, oder Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie bitte nach:

Melden Sie sich nur für die Tippgemeinschaft an, wenn Sie die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Hinweis:

Diese Spielgemeinschaft ist im Sinne des Staatsvertrages zum Lotteriewesen, insbesondere des Abschnittes 4, § 6 keine gewerbliche Spielvermittlung.

Die Tippgemeinschaft wird ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.

Linker Platzhalter auf LottozahlenPlatzhalter Mitte auf Lottozahlenrechter Platzhalter auf Lottozahlen

Historie

Feb.2008
Jan. 2008
Dez. 2007
Nov. 2007
Okt. 2007
Sep. 2007
Aug. 2007
Juli 2007
Juni 2007
Mai 2007
April 2007
März 2007
Feb.2007
Jan.2007
Dez. 2006
Nov. 2006
Okt. 2006
Sep. 2006
Aug. 2006

Juli 2006

Juni 2006

Mai 2006

April 2006

März 2006

Feb.2006

Jan. 2006

Dez. 2005

Nov. 2005

Okt. 2005

Sep. 2005

August 2005

Juli 2005

Juni 2005

 

Linker Platzhalter auf LottozahlenPlatzhalter Mitte auf Lottozahlenrechter Platzhalter auf Lottozahlen

Hintergrund