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Tippgemeinschaft Dauerspiel
Regeln
Diese Tippgemeinschaft wird nicht mehr aufgestellt.
Die Tippgemeinschaft "Dauerspiel" begründet
sich auf folgende Teilnahmebedingungen:
Hinweis: der
Teilnahmebedingungen zum 18.01.2006
Teilnehmen kann jeder, der
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die
Teilnahmebedingungen
akzeptiert
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mindestens 18 Jahre alt ist
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eine gültige (replay-fähige) E-Mail Adresse hat
1. Teilnahme
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Jeder Teilnehmer tritt unter seiner E-Mail Adresse auf.
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Pro E-Mail
Adresse können belieb viele Anteile erworben werden.
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Die Bestellung
von Anteilen gilt für die folgende und alle weiteren Tippgemeinschaften
"Dauerspiel".
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Der Wille zum
Erwerb von Anteilen an der Tippgemeinschaft
wird mit der Überweisung des Spieleinsatzes erklärt. Die Einzahlung des Spieleinsatzes
erfolgt
per Banküberweisung.
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Nach Eingang des
Spieleinsatzes wird dieser einem Spielerkonto gutgeschrieben.
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Die Aufnahme in
die Tippgemeinschaft erfolgt immer dann, wenn:
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Eine Teilnahme an
der Tippgemeinschaft für den nächsten Monat ist bis zum letzten Tag des
Vormonats möglich. Alle bis dahin eingegangenen Spieleinsätze werden
berücksichtigt.
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Später
eingehenden Anmeldungen oder Spieleinsätze berechtigen nicht zur Teilnahme an
der Tippgemeinschaft. Diese werden der Tippgemeinschaft zugeordnet, welche für
den darauf folgenden Monat gebildet wird.
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der Beauftragte
prüft nicht, ob sich eine Person mehrmals unter verschiedenen E-Mail Adressen
angemeldet hat. In jedem Fall wird eine bestätigte Anmeldung (E-Mail Adresse)
als eigenständiger Teilnehmer behandelt.
2. Spieleinsatz
und Anteile an der Tippgemeinschaft
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Der Betrag für den
Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft beträgt ein Euro.
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Der Betrag für den
Erwerb eines Anteil an der Tippgemeinschaft ist der Mindestspieleinsatz bei der
Tippgemeinschaft.
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Die
Tippgemeinschaft wird für einen Monat gebildet. Dafür werden die Einsätze für 8
bzw. 9 Ziehungen verrechnet. Damit kostet ein Anteil für einen Monat 8 bzw. 9
Euro.
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Alle Anteile der
Tippgemeinschaft sind gleichwertig.
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Jeder Teilnehmer
kann beliebig viele Anteile erwerben.
3. Anzahl der
Teilnehmer der Tippgemeinschaft
4. Verwendung
der Spieleinsätze
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Es werden alle
Einsätze für den Erwerb von Tippreihen für das Spiel 6 aus 49
verwendet.
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Gespielt wird
immer für einen Monat. Es wird an jeder Mittwoch und Samstagsziehung der
Zahlenlotterie 6 aus 49 teilgenommen.
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Gespielt wird ein
Systemtipp Vollsystem. Die Art des
Vollsystem hängt von der Höhe des Spieleinsatzes aller Teilnehmer ab.
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Reicht der
Spieleinsatz aller Teilnehmer nicht zum Tippen des nächst höheren System,
spielt die Tippgemeinschaft einen oder mehrere kleinere Systeme, bzw. einzelne
Tippreihen, bis alle Spieleinsätze aufgebraucht sind.
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Um eventuelle Fehlbeträge bis zur
Deckung einer höheren Systemklasse, oder weiteren Systemklassen auszugleichen,
kann der Durchführende der Tippgemeinschaft nach eigenem Ermessen das Guthaben der Tippgemeinschaft mit
entsprechend vielen Anteilen aufzufüllen.
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Folgende Abschnitte wurden gestrichen. Stand:
18.01.2006.
Diese Abschnitte sind keine Bestandteile der
Teilnahmebedingungen mehr
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Die Zahlen für den oder die Systemstipps werden aus den
von den Teilnehmern eingesendeten Zahlen ermittelt. Auf der
können Sie zu jeder Zeit
einsehen, welche Zahlen zum Spielen vorgesehen sind.
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Bei mehreren zu spielenden Systemen werden die Zahlen wie
folgt aufgeteilt:
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Die häufigsten Zahlen werden für das größtmöglichste
System verwendet; z.B. für ein 11 -er Vollsystem die ersten 11 Zahlen.
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Für das nächste mögliche System wird die Hälfte der dafür
benötigten Zahlen aus den häufigsten Zahlen genommen und die zweite Hälfte aus
den weiteren Zahlen, die nach den verwendeten Zahlen kommen.
Z.B. Bei einem 8-Vollsystem die ersten 4 Zahlen aus den häufigsten 4 Zahlen
und die anderen 4 Zahlen aus den Zahlen 12-15. Weitere Systeme nehmen wieder
zur Hälfte die nächsten häufigsten Zahlen nach denen für das vorige System
verwendeten Zahlen und die andere Hälfte aus den häufigsten, noch nicht
verwendeten Zahlen.
Z.B. ein weiteres 8-System die 5-8 Häufigste und die 16-19 häufigste Zahl.
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Sind die folgenden Systeme ungerade Systeme, wird der
größere Teil immer vorne gespielt.
Z.B. Bei einem 7-System die ersten Vier Zahlen aus den häufigsten Zahlen und
die anderen drei Zahlen aus den noch nicht verwendeten Häufigsten genommen.
Als Ersatz gilt folgende Festlegung:
5. Gewinn,
Gewinnbenachrichtigung und Gewinnaufteilung
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Unmittelbar nach Ziehungs-Ende, spätestens am folgenden Tag
werden die Gewinne der Tippgemeinschaft auf dieser
veröffentlicht.
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Diese Information ist aber nur verbindlich, wenn sie mit der
später zu erwartenden Gewinninformation der Lottogesellschaft übereinstimmt
(Gewinnquittung). In jedem Fall wird die Gewinninformation der Lottogesellschaft als verbindlich
angenommen.
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Nach der Auszahlung
der Gewinnsumme durch die Lottogesellschaft wird unverzüglich mit der Auszahlung
der Gewinnanteile an die Teilnehmer begonnen.
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Dazu werden die
Gewinne auf die persönlichen Spielerkonten gebucht.
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Jeder Teilnehmer
erhält für jeden Anteil an der Tippgemeinschaft einen Anteil des Gewinnes ausgezahlt.
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Ein Anteil des
Gewinnes ergibt
sich aus der Gesamtgewinnsumme geteilt durch alle gespielten Anteile.
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Es wird die gesamte
Gewinnsumme aufgeteilt.
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Auf der
kann sich zeitnah über den Stand
des Spielerkontos informiert werden.
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Die Auszahlung des
Spielerkontos kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
6. Beauftragter
der Tippgemeinschaft
7. Pflichten
des Beauftragten
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Der Beauftragte ist
für das Entgegennehmen der Spieleinsätze und der Zustellung einer Bestätigung
über die Einzahlung des Spieleinsatzes per E-Mail verantwortlich.
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weiterhin ist er
für das
Ausfüllen des oder der Spielscheine und der Abgabe der Spielscheine bei einer
Lottogesellschaft, bzw. bei einer dafür beauftragten Annahmestelle, verantwortlich.
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Im Normalfall
erfolgt die Abgabe des Lottoscheines online bei Link entfernt.de
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Der Beauftragte
informiert alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft darüber, wenn der oder die
Spielscheine abgegeben wurden, per E-Mail. Diese wird am ersten Tag des Monats,
spätestens vor Beginn der ersten Lottoziehung des Monats, abgesendet.
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Nach jeder Ziehung
informiert der Beauftragte alle Teilnehmer der Tippgemeinschaft über das
Ergebnis per Mail.
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Gewinne sind
unverzüglich nach Auszahlung durch die Lottogesellschaft auf die Spielerkonten
zu verteilen.
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Im weiteren
informiert der Beauftragte auf dieser über die Spielscheinabgabe
und die
gespielten Zahlen.
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Auf dieser
sind vom Beauftragten zu
veröffentlichen:
Diese Nachweise werden so aktuell wie möglich
veröffentlicht.
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Alle Nachweise, wie
Spielquittung, gespielte Zahlen, Gewinnbestätigung sind mindestens ein
Jahr aufzubewahren und bei Notwendigkeit vorzulegen.
8. Haftung des
Beauftragten
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der Beauftragte
haftet für alle eingezahlten Beträge bis zur Einzahlung bei einer
Lottogesellschaft, bzw. einer Annahmestelle.
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Im weiteren haftet
er für die Aufbewahrung des oder der Tippscheine bis zur Gewinneinlösung
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Und er haftet für erhaltene Gewinne bis zu deren Auszahlung
Die Haftung auf
die genannten Punkte beschränken sich auf sein eigenes
Verschulden.
Eine Haftung über die genannten Punkte hinaus ist
ausgeschlossen.
9. Vergütung
des Beauftragten und anfallende Kosten
10. Die
Tippgemeinschaft
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Die
Tippgemeinschaft wird für eine Teilnahme an einer
Lottoziehung von 6 aus 49 gegründet.
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gespielt wird für
jeweils einen Monat. Die Tippgemeinschaft nimmt an jeder Mittwochs und
Samstagsziehung teil.
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Die
Tippgemeinschaft wird ausschließlich für einen Monat gegründet.
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Auf dieser
werden die
bestellte Anteile an der Tippgemeinschaft sowie die gespielten Lottozahlen aufgezeigt.
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Nach
Ablauf des Monats, an welchen die
Tippgemeinschaft teilgenommen hat, wird die Tippgemeinschaft
aufgelöst. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Beauftragten zur
Rechenschaft.
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Für die Auflösung
der Tippgemeinschaft bedarf es
keiner weiteren Absprache zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft.
11. Vorzeitige
Auflösung der Tippgemeinschaft
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Bei
Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und dem
Beauftragten, welche nicht gütlich beigelegt werden können, hat der
Beauftragte zu jeder Zeit das Recht, die Tippgemeinschaft aufzulösen.
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In diesem Fall
werden alle Teilnehmer informiert und bekommen ihren eingezahlten Anteil,
einschließlich der Gebühr,
zurück erstattet.
12. Austritt
aus der Tippgemeinschaft
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Vorzeitiges Austreten aus der Tippgemeinschaft
ist bis zum letzten Tag des Vormonats vor Beginn der Spielgemeinschaft möglich.
Der Austritt muss bis spätestens 18:00 Uhr an diesem Tag beim Beauftragten
vorliegen. Der Austritt ist mit einer E-Mail oder per Post zu erklären.
Der Austritt kann nur anerkannt werden, wenn er bis zu dem genannten Zeitraum
bei dem Beauftragten vorliegt.
Ausbezahlt werden
die überwiesenen Anteile abzüglich der Teilnahme-Gebühr von 0,10 Euro pro
Anteil.
Nach Klärung der
Zahlungsmodalitäten wird der Restbetrag überwiesen.
Wenn etwas unklar ist, oder Sie weitere Informationen
benötigen, fragen Sie bitte nach:
Melden Sie sich nur für die
Tippgemeinschaft an, wenn Sie die Teilnahmebedingungen
akzeptieren.
Hinweis:
Diese
Spielgemeinschaft ist im Sinne des Staatsvertrages zum Lotteriewesen,
insbesondere des Abschnittes 4, § 6 keine gewerbliche Spielvermittlung.
Die
Tippgemeinschaft wird ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.
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